Hallo Mikasa,
die Kündigung hat grundsätzlich erstmal keinen Einfluss auf den Übergangsgeldanspruch. Aufgrund fehlender weiterer Informationen kann ich aber nicht beurteilen, inwieweit ein Anspruch auf Übergangsgeld bei Ihnen gegeben ist.
Dennoch müssen Sie in jedem Fall aufgrund der Kündigung schnellstmöglich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Kontakt treten.
Sollten Sie bereits die erforderlichen Formulare für das Übergangsgeld eingereicht haben, so sind die dort von Ihnen gemachten Angaben aufgrund der Kündigung vermutlich nicht mehr aktuell. Bitte informieren Sie daher ebenfalls Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die Änderungen.