Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHinsichtlich Ihrer Frage zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Wahl der Bildungsstätte empfehlen wir Ihnen, sich mit dem zuständigen Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.
Grundsätzlich erhalten Sie für die Dauer der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird aus dem letzten abgerechneten Arbeitsentgelt berechnet. Dabei werden auch die von Ihnen genannten Entgeltbestandteile wie Überstunden und das Entgelt für den Urlaub berücksichtigt. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich mit einem Übergangsgeld, welches aus einem tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet wird. Ihr Fachberater gibt Ihnen auch dazu gern weitere Auskünfte bzw. der RV-Träger übersendet Ihnen vor Beginn der Umschulung Formulare, in denen Sie ausführliche Hinweise zur Übergangsgeldberechnung finden.
Diese Frage sollten Sie bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur klären.
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