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Übergangsgeld-Umschulung

von Andreas10.06.2008 | 19:51
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich würde gerne am 20.10.08 eine Umschulung in einem BfW beginnen. Z.zt. stehe ich noch in einem Arbeitsverhältniss. Wenn ich jetzt zum 01.10.08 kündige, muss ich mich arbeitslos melden für die Zeit bis die Umschulung beginnt? Wird dann das Arbeitslosengeld angerechnet auf das Übergangsgeld? Wie wird das Übergangsgeld berechnet? Soweit ich weiß von der letzten abrechnung? Werden dort auch Überstunden berücksichtigt und Resturlaub der ausgezahlt wird. Für Informationen wäre ich sehr Dankbar. MfG Andreas

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Wahl der Bildungsstätte empfehlen wir Ihnen, sich mit dem zuständigen Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

Grundsätzlich erhalten Sie für die Dauer der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird aus dem letzten abgerechneten Arbeitsentgelt berechnet. Dabei werden auch die von Ihnen genannten Entgeltbestandteile wie Überstunden und das Entgelt für den Urlaub berücksichtigt. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich mit einem Übergangsgeld, welches aus einem tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet wird. Ihr Fachberater gibt Ihnen auch dazu gern weitere Auskünfte bzw. der RV-Träger übersendet Ihnen vor Beginn der Umschulung Formulare, in denen Sie ausführliche Hinweise zur Übergangsgeldberechnung finden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Frage sollten Sie bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur klären.

5 Antworten

rehaam 11.06.2008 | 09:41
1.Wenn sie kündigen erhalten Sie eine Sperrfrist, also gar kein Arbeitslosengeld. Damit erledigen sich gleich mal ein paar weitere Fragen... 2. Das letzte Arbeitsentgelt wird verglichen mit dem Tariflohn und das höhere Entgelt wird zur Berechnung genommen. Wenn sie in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsentgelt mehr hatten wird nur das tarifliche genommen. Ausgezahlter Resturlaub wird sicher nicht berücksichtigt, bei den Überstunden bin ich mir jetzt nicht sicher aber ich denke auch nicht, sonst könnte man ja im letzten Monat Überstunden machen wie ein verrückter und sein Gehalt in astronomische Höhen treiben.
Andreasam 11.06.2008 | 10:53
Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Die helfen mir schon weiter. 1 Frage hätte ich noch. Mir bleibt zur auswahl die Umschulung Internatsmäßig zu machen oder als Pendler. Kann mann während der Umschulung von Internat wechseln zu Pendler? MfG Andreas
LTAam 11.06.2008 | 10:36
Hallo, Mehrarbeitsstunden werden natürlich bei der Berechnung berücksichtigt. Sonderzahlungen der letzten 12 Monate (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw..) werden ebenfalls anteilmäßig in die Berechnung einfließen. MfG
LTAam 11.06.2008 | 11:04
Das ist keine einfache Frage und kommt auf Ihren Fall und die örtlichen Gegebenheiten an. Internatsmäßig wird man untergebracht, wenn die Einrichtung vom Wohnort zu weit entfernt ist und/oder der Rentenversicherungsträger darauf besteht, dass die Maßnahme in einem geschützten Rahmen stattfindet. Es kann auch vorkommen, dass der Umschulungsberuf nur in einer bestimmten Einrichtung erlernbar ist und man keine Wahl hat, ob wohnortsnah und als Pendler oder weit weg und internatsmäßig. Das sollten Sie daher mit Ihrem/er Rehafachberater/in besprechen.
Andreasam 11.06.2008 | 20:31
Vielen Dank für die Infos. Eine Frage muss ich dazu noch stellen. Wenn die Umschulung gelaufen ist und es wäre leider so das ich nicht direkt eine Anstellung finde. Wird das Arbeitslosengeld vom Übergangsgeld oder vom letzten Einkommen berechnet?
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