Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Übergangsgeld und Altersteilzeit

von Ahnungsloser02.05.2008 | 12:59
3243 Ansichten
4 Antworten
Es geht um die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld in Alterszeit. Wie wird das Übergangsgeld für mich ermittelt, wenn ich unmittelbar vor Beginn der medizinischen Rehabilitation in Altersteilzeit wechsle und im letzten Entgeltabrechnungszeitraum noch das volle Arbeitsentgelt enthalten ist. Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor. Beispiel: Altersteilzeit ab 01.01.2008 (aktive Phase - reduziertes Arbeitsentgelt) Beginn der Rehabilitation 15.01.2008 Letzter Abrechnungszeitraum 01.12.07 - 31.12.07 (volles Arbeitsentgelt) Aus welchem Entgelt wird das Übergangsgeld berechnet?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.05.2008 | 13:08

Maßgebend für die Übergangsgeldberechnung ist, bei arbeitsfähigen Rehabilitanden, immer das im letzten abgerechneten Monat vor Beginn der Rehabilitation erzielte Entgelt - im Beispiel somit 12/2007. Dies gilt auch dann, wenn am 01.01.2008 die aktive Phase der Altersteilzeit beginnt.

Moderatoren-Antwortam 06.05.2008 | 07:53

Hallo Ahnungsloser,

für den Personenkreis der Pflichtversicherten wird nach § 21 Abs. 1 SGB 6 in der Fassung ab 01.07.2001 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB 9 der Berechnung des Übergangsgeldes 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (= Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 SGB 9 berechnete Netto-Arbeitsentgelt.; hierbei gilt die für den Rehabilitationsträger jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 Abs. 4 SGB 9).

Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens vierwöchiger Dauer (Bemessungszeitraum) vor Beginn der Leistung (= Beginn der medizinischen Rehabilitation).

Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens vierwöchiger Dauer (Bemessungszeitraum) vor Beginn der Leistung.

Dabei ist ein "abgerechneter" Entgeltabrechnungszeitraum ein Zeitraum, für den der Betrieb üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat. Auf den betriebsüblichen Zahltag, den Zeitpunkt der Auszahlung oder der Bankgutschrift kommt es nicht an. Ferner kommt es nicht darauf an, dass der Versicherte für den gesamten Bemessungszeitraum Arbeitsentgelt beanspruchen kann; es genügt, wenn für den Versicherten zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraumes Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist.

Wesentliche Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie vor Eintritt der Leistung wirksam geworden sind.

Für die Bestimmung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraumes ist daher der letzte Status des Versicherten unmittelbar vor Beginn der Leistung maßgebend. Ändert sich während der Leistung der Status des Versicherten, z. B. der Übergang in die verminderte Arbeitsphase der Altersteilzeit, so hat dies keine Auswirkungen auf die Berechnung des Übergangsgeldes.

2 Antworten

Ahnungsloseram 05.05.2008 | 13:24
Hallo Experte, ich dachte bei Altersteilzeit ist der letzte Status des Versicherten unmittelbar vor Beginn der Leistung maßgebend. Insofern müsste doch der Status (Versicherter in Altersteilzeit mit reduziertem Entgelt) berücksichtigt werden?
Ahnungsloseram 06.05.2008 | 10:27
Vielen Dank für die umfassende Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026