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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Beiträge für Arbeitslosengeld

von Frager23.08.2010 | 13:00
5717 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werden beim Bezug von Übergangsgeld automatisch Beiträge in die Arbeitlosenversicherung gezahlt ? Wenn ja, wie berechnet sich das ALG I nach Beendigung der Massnahme ? Danke...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frager,

Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld wegen der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben begründen - bis auf die Ausnahme der betrieblichen Umschulung mit Anspruch auf Übergangsgeld - keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

Der soziale Schutz beschränkt sich darauf, dass die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebende Rahmenfrist um die Bezugsdauer des Übergangsgeldes verlängert wird.

Bei Fragen zur Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches bitte ich Sie, sich direkt mit Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort in Verbindung zu setzen.

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2 Antworten

Falsches Forumam 23.08.2010 | 15:54
..das es sich hier, wie unschwer festzustellen, um ein forum der rentenversicherung handelt, sind fragen zur berechnung von arbeitslosengeld hier natürlich völlig deplaziert. das arbeitslosengeld wird ja schliesslich nicht von der rentenversicherung gezahlt. wenden sie sich damit bitte an die agentur für arbeit
???am 23.08.2010 | 16:23
Nein, vom Übergangsgeld werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Dies Zeit wirkt sich nur verlängernd auf den Anwartschaftszeitraum aus. Genaueres erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie eine betriebliche Umschulung auf Kosten der DRV durchführen. Dann entsteht eine neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber auch hier gilt: Bitte bei der Agentur nachfragen.
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