Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch würde an Ihrer Stelle direkten Kontakt mit Ihrer Sachbearbeitung aufnehmen bzw. dort anrufen und sich die bei der für Sie vorgenommenen Berechnung zugrunde liegende Berechnung erklären lassen.
Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen gelten sowohl für die DRV Westfalen, als auch für die DRV Rheinland.
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