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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Hartz IV

von Mausi27.07.2010 | 15:05
3421 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit längerer Zeit ALG 2. Dieses wurde mir während meiner 16 wöchigen stationären Rehamaßnahme weiter gezahlt. Nun bekam ich die Mitteilung vom Arbeitsamt, dass mein Rentenversicherungsträger für diese Zeit Übergangsgeld an das Arbeitsamt gezahlt hat. Die Höhe des Übergangsgeldes überstieg die Höhe meines mtl. ALG 2 um 500 Euro. Meine Frage: steht mir dieses Geld zu (muss mir das Arbeitsamt den Betrag überweisen) oder wird der Betrag mit meinem nächsten ALG 2 verrechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Schließe mich den von Nakel erteilten Auskünften an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nakelam 27.07.2010 | 15:37
Ihnen steht dieses Übergangsgeld leider nicht zu. Wie Sie auch selber schon geschrieben haben wurde Ihnen das ALG II auch während der Rehabilitationsmaßnahme weitergezahlt. Die Dt. Rentenversicherung verrechnet lediglich diese Beträge mit Ihrem Leistungsträger des ALG II. Meines Wissens sollte diese Information auch in den Erläuterungen zum Antrag auf Übergangsgeld enthalten sein.
Mausiam 27.07.2010 | 16:40
Hallo Nakel, vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße, Mausi
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