Hallo sowwhite44,
grundsätzlich setzt eine berufliche Trainingsmaßnahme zunächst eine positive Einschätzung des Leistungsvermögens voraus. Kurzfristige und vorübergehende Erkrankungen im Sinne einer herkömmlichen „Krankschreibung“ durch den behandelnden Arzt werden zwar die Teilnahme an der Leistung verhindern, aber nicht die grundsätzliche Durchführung der Leis-tung in Frage stellen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben lösen in der Regel immer einen Übergangsgeldan-spruch aus, Einschränkungen gibt es hierbei lediglich bei Leistungen zur Abklärung der be-ruflichen Eignung oder der Arbeitserprobung.