Hallo Stephanie,
grundsätzlich können Sie neben einer LTA-Maßnahme einen Minijob ausüben. Sie müssen im Rahmen der Mitwirkungspflichten aber Ihren Reha-Träger davon unterrichten. Ausserdem darf das Rehabilitationsziel durch die Ausübung der Nebenbeschäftigung nicht gefährdet werden. Am besten, Sie wenden sich direkt an Ihren zuständigen Reha-Fachberater bzw. Ihre Reha-Fachberaterin.