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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Nebeneinkommen

von Jürgen Hartenstein16.10.2011 | 11:59
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme demnächst an einer Maßnahme teil. Dort steht mir Übergangsgeld zu. Ich habe schon mehrere Jahre eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit. (Versicherungen) Werden diese auf das Übergangsgeld komplett aangerechnet. In Regelfall sind es wiederkehrende Provisionen. Ich habe mittlerweile wegen meiner Erkrnkung eine 400 Euro Kraft eingestellt. Auch sonst habe ich laufende Kosten für die nebenberufliche Selbständigkeit. (Softwaremiete, Telefon/i-nternet etc.) Oder steht mir dort der Durchschnitt der erzielten Einnahmen/Gewinn aus der Vergangenheit (letzten 12 Monate) als Freibetrag zur Verfügung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf das Übergangsgeld wird jede andere Einnahme eins zu eins angerechnet!

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3 Antworten

-/-am 16.10.2011 | 17:34
Weiß der zuständige RV-Träger von der selbständigen Tätigkeit und den daraus entstehenden Einnahmne?
Jürgen Hartensteinam 16.10.2011 | 21:10
ja, ich habe das natürlich angegeben. Bei mir ist es die ARGE, die zuständig ist. Durch kurzfristigen Platz, wurde darüber aber bisher noch nicht gesprochen.
Nixam 17.10.2011 | 07:43
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihre erhaltenen Provisionen dem RV-Träger bei Übergangsgeldbezug durch Vorlage der Lohn-/Provisionsabrechnungen nachzuweisen und er ist verpflichtet, diese von der laufenden Übergangsgeldzahlung einzubehalten. Wenn diese allerdings vom der Versicherung als Arbeitgeber nicht als Arbeitsentgelt an Ihre Krankenkasse gemeldet werden, rate ich Ihnen einfach "die Klappe zu halten" und darauf zu hoffen, daß der RV-Träger davon nichts mitbekommt, sonst müssen Ihnen diese Gelder als Arbeitslohn komplett einbehalten werden. Freibeträge für die Anrechnung von Einkommen auf das Übergangsgeld gibt es nicht. Übrigens: Auch Ihr Sachbearbeiter freut sich, wenn er nicht hierdurch Mehrarbeit bekommt, um Ihnen das Arbeitsentgelt/Provisionen vom Übergangsgeld abziehen zu müssen. Viele Grüße Nix
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