Hallo "Waterplanet",
erzielt ein Selbständiger während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitseinkommen, ist es gemindert um 20 Prozent auf das Übergangsgeld anzurechnen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts verwendete Einkommensbegriff (vergleiche § 2 Absatz 4 EStG). Damit entspricht das Arbeitseinkommen dem Betrag, der im Einkommenssteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus freiberuflicher Tätigkeit ausgewiesen ist.
Viel Erfolg bei Ihrer ambulanten medizinischen Rehabilitationsleistung.
Ihr Experte