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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Zuverdienst

von Ralph196229.06.2019 | 13:01
79 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin grad in einer, von der Rentenversicherung finanzierten Massnahmne -Beruflicher Bildungsbereich-beschäftigt. Während dieser Zeit erhalte ich Übergangsgeld, welches mit meiner EU-Rente verrechnet wird. Ist es erlaubt in der Zeit eine gelegentliche Tätigkeit "Fahrgastzähler" auszuüben? Umfang im Monat ca. 10 Std.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralph1962,

grundsätzlich besteht im Rahmen gewisser Grenzen schon die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen.

Ausgehend von dem von Ihnen benannten Stundenumfang von 10 Stunden pro Monat würde ich vermuten, dass es sich bei der von Ihnen angestrebten Beschäftigung lediglich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Bezogen auf Ihr Übergangsgeld hätte die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung keine Auswirkungen, sodass eine Anrechnung auf das Übergangsgeld nicht erfolgen würde.

Bezüglich Ihrer Rente beläuft sich die jährliche Hinzuverdienstgrenze derzeit auf 6300 Euro, die Sie mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten würden. Ich würde Ihnen aber dennoch empfehlen, sich vor Aufnahme der Beschäftigung mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und mit diesem Ihre Fragen konkret zu besprechen und zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 01.07.2019 | 15:37
Da Sie offensichtlich in einer WfbM untergbracht sind, ist das nicht ganz so einfach wie bei einer "normalen" LTA-Maßnahme. Unter anderem ist es meines Wissens nach Voraussetzung für die Kostenübernahme, dass Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt keinerlei(!) Arbeit von wirtschaftlichem Wert erbringen können. Auch die Träger der Eingliederungshilfe könnten die Übernahme in den Arbeitsbereich verweigern. Von daher würde ich Ihnen dringend empfehlen, sich von Ihrer Sachbeabeitung bei der DRV und vom Eingliederungshilfe-Träger schriftlich bestätigen zu lassen, dass dieser Nebenjob keinerlei Einfluss auf die WfbM-Aufnahme hat.
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