Hallo Ralph1962,
grundsätzlich besteht im Rahmen gewisser Grenzen schon die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen.
Ausgehend von dem von Ihnen benannten Stundenumfang von 10 Stunden pro Monat würde ich vermuten, dass es sich bei der von Ihnen angestrebten Beschäftigung lediglich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Bezogen auf Ihr Übergangsgeld hätte die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung keine Auswirkungen, sodass eine Anrechnung auf das Übergangsgeld nicht erfolgen würde.
Bezüglich Ihrer Rente beläuft sich die jährliche Hinzuverdienstgrenze derzeit auf 6300 Euro, die Sie mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten würden. Ich würde Ihnen aber dennoch empfehlen, sich vor Aufnahme der Beschäftigung mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und mit diesem Ihre Fragen konkret zu besprechen und zu klären.