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Experten-Antwort

Übergangsgeld während der stufenweisen Wiedereingliederung

von Pfeffi14.05.2019 | 16:21
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1 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur Auszahlung des Übergangsgeldes während einer stufenweisen Wiedereingliederung. Ich habe vom 21.01.19 bis 22.02.19 an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation teilgenommen und nach Beendigung der Lohnfortzahlung am 04.02.19 für den Restzeitraum bis 22.02.19 Übergangsgeld erhalten. Am 21.03.19 habe ich mit der stufenweisen Wiedereingliederung begonnen, geplant war diese zunächst bis zum 21.04.19, am 18.04.19 wurde sie jedoch erst bis zum 28.04.19 und inzwischen sogar bis zum 09.06.19 verlängert. Für den Zeitraum vom 23.02.19 bis 22.03.19 habe ich dann am 29.03.19 nochmal eine Übergangsgeldzahlung erhalten, für den Folgezeitraum ab 30.03. warte ich jedoch bis heute auf eine weitere Auszahlung. Wie und wann erfolgt grundsätzlich die Auszahlung des Übergangsgeldes während der stufenweisen Wiedereingliederung? Bisher dachte ich, die Auzahlung erfolgt monatsweise zum Ende eines Monats. Was kann ich tun, wenn ich trotz mehrmaliger Nachfrage nach 7 Wochen weder eine Zahlung noch eine Mitteilung über evtl. Hinderungsgründe erhalten habe? Ich bin eigentlich niemand, der schnell ungeduldig wird, aber da ich auch regelmäßige finanzielle Verpflichtungen habe, bin ich auch auf eine pünktliche Auszahlung des Übergangsgeld angewiesen. Vielen Dank im voraus für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Pfeffi,

normalerweise wird das Übergangsgeld alle 14 Tage an den Versicherten ausgezahlt. Warum Sie seit dem 30.03.2019 keine Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung mehr erhalten haben, kann so nicht beantwortet werden.

Da Sie, trotz mehrmaliger Rückfragen, keine Antwort bekommen haben, sollten Sie sich schriftlich an die entsprechende Stelle wenden. Sinnvoll wäre auch eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse, ob die nicht ggfs. in Vorleistung treten könnte. Ihr Krankenkasse kann sich dann mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und sich ggfs. die entsprechenden Vorleistungen erstatten lassen

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