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Experten-Antwort

Übergangsgeld während einer Kinderreha?

von Seemann13.03.2014 | 15:37
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter (7Jahre) hat eine Kinderreha mit Begleitperson - als mit mir (alleinerziehend/allein sorgeberechtigt) von der DRV Ende April bewilligt bekommen. Ich setzte jedoch Anfang April meine Teilhabe am Arbeitsleben die ich durch Schwangerschaft/Elternzeit meines zweiten Kindes kurzzeitig unterbrechen musste fort. Nun meine Frage: Bekomme ich in der Kinderreha-Zeit weiterhin Übergangsgeld? Oder muss ich ich arbeitslos melden oder muss ich einen Antrag auf "besonderen" Sonderurlaub stellen oder mich Krank melden. Ich hoffe Sie können mir helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seemann,

während Ihrer eigenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (2jährige Umschulung) ersetzt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeber und leistet somit wie ein Arbeitgeber Entgeltfortzahlung.

Während der Dauer der Kinderreha wird das Übergangsgeld für längstens bis zu 6 Wochen weitergezahlt.

Anspruch auf Verdienstausfall besteht daher nicht.

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, sobald der Aufnahmetermin der Kinderreha feststeht.

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4 Antworten

Elliam 13.03.2014 | 17:22
Hallo, während einer Kinderrehabilitation besteht kein Anspruch für den Leistungsberechtigten. Sie als Begleitperson könnten Verdienstausfall haben. Dieser wird auf Antrag erstattet.
Seemannam 13.03.2014 | 20:07
Aber einen "Verdienstausfall" im klassischem Sinn, hab ich ja nicht da ich keinen Arbeitgeber im eigentlich Sinn habe. Sondern über die DRV ne 2-jährige Umschulung (TaAL) mache.
???am 14.03.2014 | 18:21
Leider kann ich dem Experten nicht ganz folgen. Worauf sollen sich die 6 Wochen Fortzahlungsanspruch bitte stützen? Die gibt es nur, wenn der Umschüler selbst krank/auf Kur ist. Bei kranken Kindern (ich gehe mal davon aus, dass das auch für eine Kur gilt) gibt es eine Fortzahlung für Alleinerziehende bis zu 20 Ausbildungstagen pro Jahr. Hier können Sie eine schöne Aufstellung dazu finden: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Davon abgesehen sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihre Umschulung durch diese Unterbrechung kurz nach der Wiederaufnahme nicht gefährden. Vielleicht wäre es sinnvoller, erst etwas später wieder zu starten.
Deutsche Rentenversicherung
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