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Experten-Antwort

Übergangsgeld während LTA in einer WfBM

von Sandra11.11.2021 | 10:40
1110 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird bei einer LTA Maßnahme in Form von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. §§ 56ff. SGB IX) während des Eingangs- und Berufsbildungsberreiches Übergangsgeld nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX von der Rentenversicherung gezahlt? Falls ja, Richtet sich in diesem Fall die Höhe des Übergangsgeldes nach den letzten Arbeitseinkünften oder der beruflichen Qualifikation?

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sandra,

zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die grundsätzlich einen Anspruch auf Übergangsgeld begründen (vgl. § 20 SGB VI) gehören auch Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.

Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld ist grundsätzlich das zuletzt abgerechnete Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt, wenn die Beschäftigung bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Berechnungsgrundlage ist aber mindestens 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht.

Dieses ist allein Berechnungsgrundlage, wenn die Beschäftigung länger als 3 Jahre zurückliegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sandra,

da dies ein Forum der Rentenversicherungsträger ist, gehen wir davon aus, dass Sie das Eingangsverfahren und den Berufsbidungsbereich zu Lasten eines Rentenversicherungsträgers absolvieren.

Für den Arbeitsbereich ist meistens der Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§ 63 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX); in NRW sind das die Landschaftsverbände.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung
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1 Antworten

Sandraam 11.11.2021 | 14:48
Vielen dank. Könnten Sie mir noch sagen welcher Kostenträger nach dem Eingangsverfahren für mich zuständig ist? Bin ich wenn ich danach in einer Behindertenwerkstatt arbeite automatisch erwerbsunfähig, weil eine WfBM nicht der Allgemeine Arbeitsmarkt ist? Oder werde ich dann als allgemein Arbeitsfähig eingestuft und falle ins SGB 2 bzw. Grundsicherung?
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