Hallo Lunchen,
nach Ihrer Aussage sind Sie bereits von der Krankenkasse ausgesteuert und haben bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragt.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit vom Krankengeldbezug bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation gilt folgendes:
Während einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation
sind die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes für die Berechnung des Übergangsgeldes maßgebend. Dies gilt unabhängig von einem möglichen Arbeitslosengeldbezug nach der Aussteuerung von Krankengeld zuletzt vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Sie müssen daher das Formular G0518 der Krankenkasse vorzulegen. Die Formulare G0513, G0514 und G0515 sind nicht dem
Arbeitgeber vorzulegen.
Nähere Auskünfte erteilt ihnen die zuständige Sachbearbeitung.