Die Berechnung des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihrer letzten Tätigkeit. Insofern spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie einmal erlernt haben. Welcher Tarifvertrag für Sie gilt kann ich ohne Kenntnis der genaueren Umstände nicht sagen. Ihr Arbeitgeber muss jedoch eine Erklärung abgeben, aus der sich dann die Einordnung für die Sachbearbeitung ergibt.