Hallo Bilen,
die Zahlung wird mit Sicherheit nicht für einen längeren Zeitraum "gestoppt". Der Rententräger muss jedoch die Verlängerung der Wiedereingliederung prüfen und benötigt dafür eine angemessene Zeitspanne von einigen Tagen. Bitten Sie Ihre Reha-Sachbearbeitung um einige sofortige Aufklärung über den Bearbeitungsstand und gleichzeitig um Auszahlung der bereits regulär zurückgelegten Zeiten der Wiedereingliederung.
Die weitere Gewährung wird sich klären, warum sollte sich der Rententräger auch gegen eine Verlängerung aussprechen, wenn mit der weiteren Wiedereingliederung Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erreichen ist.