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Experten-Antwort

übergangsgeld, wiedereingliederung, zahlungsstopp

von Bilen13.06.2016 | 20:19
1137 Ansichten
4 Antworten
hallo, ich bin zur zeit in einer wiedereingliederungmassnahme und beziehe übergangsgeld. mein wiedereingliederungsplan wurde in zustimmung meiner ärztin und meinem arbeitgeber verlängert. Die rentenversicherung habe ich durch zusendung der unterlagen in kenntnis gesetzt. jetzt verweigert die rentenversicherung die zahlung des übergangsgeldes mit der begründung, das die verlängerung noch überprüft und zugestimmt werden muss. auch das geld für den letzten monat wird mir nicht ausgezahlt. meine frage ist die einstellung der zahlungen rechtens, wenn der sachverhalt noch nicht geklärt ist?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2016 | 08:28

Hallo Bilen,

die Zahlung wird mit Sicherheit nicht für einen längeren Zeitraum "gestoppt". Der Rententräger muss jedoch die Verlängerung der Wiedereingliederung prüfen und benötigt dafür eine angemessene Zeitspanne von einigen Tagen. Bitten Sie Ihre Reha-Sachbearbeitung um einige sofortige Aufklärung über den Bearbeitungsstand und gleichzeitig um Auszahlung der bereits regulär zurückgelegten Zeiten der Wiedereingliederung.

Die weitere Gewährung wird sich klären, warum sollte sich der Rententräger auch gegen eine Verlängerung aussprechen, wenn mit der weiteren Wiedereingliederung Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erreichen ist.

3 Antworten

Useram 14.06.2016 | 06:30
Ja.
E. Lindtam 14.06.2016 | 07:52
Die DRV kann machen was sie will, ganz nach Lust und Laune. Hauptsache man tanzt nach der Merkel-Pfeife aber sonst kann sie machen was sie will. Die Richter decken das tun der DRV voll und ganz, bekommen diese doch Pensionen und sind nicht auf die Rentenkasse angewiesen.
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