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Übergangsgeld / Wiederspruch

von Sandra13.08.2008 | 14:59
1122 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit 5 Monaten bin ich in einer Maßnahme. Jetzt habe ich meine Übergangsgeldberechnung erhalten, eine weitere Finanzierung einer nun folgenden Maßnahme ist nur schwer zu gewährleisten.Zugrunde gelegt wurde das tarifl. Arbeitsentgeld meiner ehemaligen Arbeitgeberin(Niedersachsen), ein ortübliches Arbeitsentgeld wurde nicht zu rate gezogen. Nach dem TVöD wäre die Berechnung wesentlich höher ausgefallen... Wie soll ich mich verhalten? Woher bekomme ich eine offizielle Berechung des TVöD?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sandra,

laut § 48 SGB IX wird die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus 65 % des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder, wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, das für den Wohnsitz oder für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungsempfängers gilt, wenn u.a. der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistung länger als 3 Jahre zurückliegt.

Empfehlenswert wäre in Ihrem individuellen Fall ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater in einer regionalen Beratungsstelle der Deutschen

Rentenversicherung.

2 Antworten

???am 13.08.2008 | 18:07
Das ortsübliche Entgelt ist nur dann heranzuziehen, wenn kein tarifliches bekannt ist. Es muss natürlich der richtige tarifliche Verdienst (aktuell, richtige Branche und Einstufung) zugrunde gelegt werden. Wenn Sie den TVoD haben wollen, müssen Sie das entsprechend begründen können.
Nixam 14.08.2008 | 06:55
Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Übergangsgeldbescheid ein und fügen Sie Kopien Ihrer letzten 3 bis 6 Lohnabrechnungen bei. Geht aus den Verdienstbescheinigungen nicht hervor, welcher Branche Ihr Betrieb angehört, dann legen Sie eine Kopie Ihres letzten Arbeitsvertrages etc. bei, um dem Mitarbeiter der DRV zu ermöglichen, den für Sie richtigen Tarifvertrag rauszusuchen. Anschliessend ist eine neue Übergangsgeldberechnung vorzunehmen. Mit freundlichen Grüssen Nix
Deutsche Rentenversicherung
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