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Experten-Antwort

Übergangsgeld zwischen zwei Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben?

von Oliver Wich06.11.2015 | 14:30
1309 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin lezte Woche, wärend meiner Umschulungsmaßnahme, 2 Tage vor meiner schriftlichen Abschlussprüfung als Notfall ins Krankenhaus gekommen und wurde an der Bandscheibe operiert. Die Maßnahme wurde daraufhin beendet, da das Maßnahmenziel nicht mehr ereicht werden kann. Zulassung zur mündlichen Prüfung wäre nur bei bestandener schriftlichen möglich gewesen. Der Träger eruiert nun wie ich wieder einsteigen kann. Falle ich aus dem Übergangsgeld nun raus, oder habe ich Anspruch auf weitere Zahlungen bis ich wieder in einen Nachfolgekurs einsteigen kann. Anspruch auf ALG I oder ALG II liegen bei mir nicht vor?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Übergangsgeld wird Ihnen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen weitergezahlt, wenn Sie an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben allein aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei erfolglos beendeter Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nichtbestehen der Prüfung oder Abbruch) ist bei Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse für Sie zuständig. Klären Sie bitte mit Ihrem Rententräger ab, ob die Maßnahme tatsächlich als beendet gilt. Eventuell kann bei Nachholung der Abschlussprüfung auch ein Anspruch auf Übergangsgeld ausgelöst werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 09.11.2015 | 08:18
Als erstes wird wohl Krankengeld gezahlt werden müssen. Oder sind Sie da schon ausgesteuert?
???am 09.11.2015 | 08:53
Da Ihre Maßnahme beendet wurde, gibt es keine Fortzahlung des Übergangsgeldes für 6 Wochen.
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