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Experten-Antwort

Übergangsgeldberechnung bitte!?

von Franzis19.09.2012 | 15:31
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4 Antworten

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Hallo. Nehmen wir mal an jemand hat mit 22,5 Std. halbtags gearbeitet und bekommt jetzt eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach seiner Beschäftigung genehmigt. Er hat 1081 Euro Brutto verdient und hat 3 mal Zulagen von 370, 365 und 400 Euro bekommen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, usw.) innerhalb von 13 Monaten Arbeit. Wieviel Übergangseld bekommt er während der Maßnahme, vorrausgesetzt natürlich er hat Anspruch auf Übergangsgeld. Danke und Gruß

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/233004/publicationFile/25069/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf

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3 Antworten

???am 19.09.2012 | 16:53
Maßgebend sind nicht die letzten 13, sondern die letzten 12 abgerechneten Monate mit Lohn. Wichtig wäre auch noch, ob der Betreffende Kinder hat, da sich danach der zustehende Prozentsatz (68 oder 75) richtet. Und da der Betreffende zuletzt Teilzeit gearbeitet hat, wird wohl der Tariflohn deutlich höher sein als der Echtlohn (beim Tariflohn wird immer auf Vollzeit abgestellt). Damit können Sie davon ausgehen, dass der tatsächliche Lohn das Übergangsgeld nicht beeinflusst.
Franzisam 20.09.2012 | 07:28
Vor der Maßnahme war eine Beschäftigung von 13 Monaten, davor Arbeitslosigkeit. Derjenige hat keine Kinder. Tariflohn geht dann von 40 Wochenstunden aus? Also es geht mir auch nur um eine ungefähre Berechnung.
Franzisam 20.09.2012 | 07:45
Ich denk mal, die Leute, die in der Firma Vollzeit gearbeitet haben, haben 38,5 Std. gearbeitet. Ich hab soviel Stundenlohn wie die Vollzeitler gehabt, aber eben nur 22,5 Std. gearbeitet. Gehen wir eben mal davon aus, dass die Zulagen auch alle in 12 Monaten geflossen sind.
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