Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeldberechnung nach mehr als 3 Jahren nach Tätigkeit bei Zeitarbeitsfirma, aber mit fester Arbeitsstelle als Fachkraft

von Tino22.01.2011 | 14:30
1857 Ansichten
4 Antworten
Ich war in einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Aber nicht als Zeitarbeiter mit Wechseltätigkeit. Ich war als "Fertigungskontrolleur" mit einem festen Arbeitsplatz/Arbeitsort angestellt und arbeitete zwischen 42 und 50 Stunden wöchentlich. Der Vertrag beschrieb 7,50€ je Stunde und wörtlich "mindestens 35 Stunden" je Woche. Seit der letzten Tätigkeit sind fast 6 Jahre vergangen. Der Übergangsgeldbescheid für die berufl. Reha besagt nun: lt. Tariflichen Informationen 8,35€ bei 35 Stunden. Ist das richtig? Der Bescheid sagt weder aus welcher Tarif noch welche Tätigkeit als Berechnungsgrundlage genommen wurde. Fest steht jedoch das der Stundenlohn wesentlich niedriger ist als der, den ein Fertigungskontrolleur mit 6-Monatiger Ausbildung im Gießereiwesen erhält. Weiterhin wird meine Nachgewiesene Stundenzahl ignoriert. Das kann doch nicht korrekt sein. Nur weil mein Chef seine Firma als Zeitarbeitsfirma gründete bin ich doch nicht weniger Wert. Außerdem habe ich keine Zeitarbeiteranstellung sondern eine Vertraglich festgelegte Fachtätigkeit mit festem Arbeitsplatz. Ich wurde auch von Anfang an außerhalb und unabhängig vom Zeitarbeitertarif eingestellt und bezahlt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2011 | 13:12

Hallo Tino,

die Forumsteilnehmer Nix und -_- haben Ihnen bereits den richtigen Ratschlag gegeben: Legen Sie Widerspruch ein, dann wird der ganze Sachverhalt nochmal geprüft.

Eine konkretere Antwort können wir hier im Forum leider nicht geben, da die individuellen Umstände nicht bekannt sind.

3 Antworten

Nixam 22.01.2011 | 16:31
Hallo Tino! Eine Aussage zur Bewertung Ihrer Tätigkeit vermag ich an dieser Stelle nicht abgeben. Wenn Sie mit dem festgesetzten Tarifentgelt nicht einverstanden sind, dann legen Sie bitte schriftlich Widerspruch bei Ihrem RV-Träger ein. Sie können dort auch persönlich vorsprechen und den Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen lassen. Legen Sie möglichst viele Belege - Kopien von Verdienstbescheinigung - aus Ihrer vergangenen Tätigkeit vor. Dann wird sich Ihrer Sachbearbeiter mit der Auswahl des entsprechenden Tarifentgeltes nochmal beschäftigen und Sie erhalten möglicherweise einen Änderungsbescheid. Viel Erfolg! Nix
Tinoam 22.01.2011 | 16:41
Die Unterlagen haben die ja alle. Also Verdienstabrechnungen und lückenlose Stundenaufzeichnungen für die letzten 1,5 Jahre meiner Tätigkeit dort. Das Problem ist, da jemanden zu erreichen. Hinfahren geht nicht, sind 150km bis hin. Meine Rehaberaterin beim BFW sagte ich solle den Bescheid mal mitbringen wegen dem dort angegebenen Bezugsberuf. Da ist aber keinerlei Berufsangabe drauf.
-_-am 23.01.2011 | 02:55
:P Wenn Sie mit dem festgesetzten Tarifentgelt nicht einverstanden sind, dann legen Sie schriftlich Widerspruch bei Ihrem RV-Träger ein. Sie können auch persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorsprechen und den Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen lassen. Wenn die Widerspruchsfrist abzulaufen droht, legen Sie nur einfach Widerspruch ein und schreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hilft Ihnen ggf. bei der schriftlichen Formulierung der Begründung. Adressen und Telefonnummern der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Oder den Termin selbst buchen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026