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Experten-Antwort

Übergangsgeldbezug während Probezeit nach LTA?

von Koulchen17.07.2010 | 18:06
1651 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, mein Mann befindet sich in einer beruflichen Weiterbildung, die als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV gefördert wird. Bis auf eine von sieben schriftlichen Prüfungen, die er wiederholen muß, und die Abschlußarbeit mit anschließender Präsentation vor einem IHK-Prüfungsausschuß ist er mit der Weiterbildung soweit durch. Der Unterricht im Berufsförderungswerk ist sowieso schon seit dem Frühjahr beendet, und weitere Unterrichtseinheiten für die verhauene Prüfung sind nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Stand (wenn die Wiederholungsprüfung im Oktober erfolgreich abgeschlossen ist, was ca. im Dezember bekanntgegeben wird, und die im Januar oder Februar anzufertigende Abschlußarbeit ebenfalls mindestens eine Vier bringt), liegen die endgültigen Prüfungsergebnisse im Mai 2011 vor. Bis dahin wird auch Übergangsgeld bewilligt. Weil das ja relativ viel Leerlauf bedeutet und der Arbeitsmarkt gerade wieder etwas anzieht, bewirbt mein Mann sich seit ein paar Monaten. Eventuell wird es etwas mit einer Stelle, die ihn sehr interessiert. Es gibt da möglicherweise nur eine kleine Schwierigkeit: U.U. könnte er einem relativ kleinen - aber nicht unwichtigen - Ausschnitt aus dem Arbeitsfeld wegen seiner Behinderung nicht gewachsen sein, wobei er genau diese Arbeit aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung allerdings nur selbst durchführen kann. Ob es so extrem kommt, kann er jetzt noch nicht beurteilen, nur später konkret in der Praxis. Dazu die Frage: Wenn sich in der Probezeit herausstellen sollte, daß es wegen seiner Behinderung nicht funktioniert, und deswegen innerhalb kurzer Zeit (wie lange gegebenenfalls?) von seiner Seite oder der des potentiellen Arbeitgebers die Kündigung erfolgte, würde dann eventuell die Zahlung des Übergangsgelds trotzdem weiter- oder wiederanlaufen, bis sich eine passendere Arbeitsstelle findet - maximal bis Mai 2011 bzw. (mit Anschlußübergangsgeld) bis August 2011? Bisher habe ich leider nirgendwo im Internet die Konstellation gefunden, daß ein Übergangsgeldbezieher bereits während einer Maßnahme mit relativ langen Leerlaufzeiten zwischen den Prüfungen eine Arbeit aufgenommen, den Job aber relativ schnell, z.B. während der Probezeit, wieder verloren hat und wie das dann gehandhabt wurde. Ich habe nur gefunden, daß die Einkünfte aus Minijobs neben der Maßnahme auf das Übergangsgeld angerechnet werden - vielleicht ist hier zunächst etwas Ähnliches möglich, bis halbwegs sicher davon ausgegangen werden kann, daß die Weiterbildung meinen Mann zu der gewünschten Arbeit befähigt hat, die ansonsten perfekt zur Kombination seiner früheren Ausbildung mit der derzeitigen Weiterbildung paßt. Mein Mann hat übrigens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da er vor der LTA ohne ALV selbständig tätig war. Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten Koulchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Koulchen,

da hat mir Nix mal wieder die Arbeit abgenommen*danke*

Seinen Ausführungen hab ich nichts mehr hinzuzufügen. Schöne Woche noch!!!

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3 Antworten

Nixam 18.07.2010 | 11:09
Ihre Schilderungen sind etwas schwer zu verstehen. Ich versuche, das Ganz mal ein wenig zu entwirren. Die Umschulungs/Weiterbildungsmassnahme dauert bis Mai 2011. Und innerhalb dieser Zeit gibt es wohl einen Leerlauf...also eine Zeit ohne Ausbildung......für die er natürlich grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld hätte, weil die gesamte Zeit ja als Weiterbildungsmassnahme von der DRV gefördert wird. Hier gilt folgendes: Nimmt Ihr Ehemann in dieser Zeit eine Beschäftigung auf, und erzielt er Arbeitsentgelt, so ist er verpflichtet, monatlich eine Kopie der Gehaltsabrechnung an den Kostenträger Rentenversicherung zu übersenden. Dann bekommt er im folgenden Monat eine Einkommensanrechnung auf sein Übergangsgeld....soll heissen, es wird ihm dann immer mit einem Monat Verzögerung vom Übergangsgeld abgezogen. Praktisch arbeitet er dann "umsonst"....aber es geht ja um die Berufserfahrung und darum, in einem Betrieb "Fuss zu fassen". In den Zeiten, in denen er kein Arbeitsentgelt erhält, weil er eben nicht arbeitet sondern wieder an der Weiterbildungsmassnahme teilnimmt, wird Übergangsgeld ganz normal weitergezahlt ohne Einkommensanrechnung. Rechtsgrundlage: § 52 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0905… Ich wünsche Ihnen schöne Sommertage! Nix
Koulchenam 18.07.2010 | 14:32
Hallo Nix, ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort, die uns sehr hilft! Ich hatte nämlich bisher vermutet, daß die DRV eher kein Übergangsgeld mehr zahlt, wenn - auch trotz noch nicht erfolgter Abschlußprüfung der beruflichen Weiterbildung - eine Beschäftigung aufgenommen wird. Den § 52 SGB IX hatte ich bisher nicht so richtig wahrgenommen, aber da steht ja tatsächlich alles Relevante drin. Das nimmt immerhin ein wenig den Druck raus, falls mein Mann die Probezeit doch nicht überstehen würde - wenn er die Stelle überhaupt bekommt, aber immerhin scheint er in der Endauswahl zu sein. Ihnen ebenfalls schöne Sommertage, vielleicht nicht ganz so heiß wie bisher, Koulchen
Koulchenam 19.07.2010 | 08:59
Hallo Experte/in, Ihnen ebenfalls eine schöne Woche! Gruß Koulchen
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