Für evtl. nach Eingang des Enlassungsberichts erforderliche weitere Prüfungen / Mitteilungen der Reha-Abteilung an die Rentensachbearbeitung ist es erforderlich, trotz der voraussichtlich nicht eintretenden Übergangsgeldzahlung das Formular vollständig auszufüllen bzw. ausfüllen zu lassen und an die DRV zurückzusenden.