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Übergangsgeldverrechnung

von Marlene01.11.2010 | 14:03
2539 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag! Ich habe rückwirkend die volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. In der Zeit der Reha erhielt ich Übergangsgeld, welches mit einem bestimmten Betrag von der Nachzahlung abgezogen wurde. Wie kann ich diesen Betrag nachvollziehen, kann mir da jemand helfen? Danke im voraus. Marlene.

6 Antworten

RFn am 01.11.2010 | 16:44
Meines Wissens erfolgt für die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld (ÜG), die ab Rentenbeginn liegt, keine Berechnung der Rente. Das müsste detailliert im Rentenbescheid und der Anlage 1 dargestellt sein. Liegt das ÜG vor dem Eintritt der Erwerbsminderung, müsste es im Versicherungsverlauf enthalten und damit in der Rente enthalten sein. Liegt das ÜG im Zeitraum vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Rentenbeginn, wird es bei der folgenden Altersrente (oder Hinterbliebenenrente) einbezogen.
-am 01.11.2010 | 19:08
Hallo Marlene, soweit ich Ihren Beitrag verstanden habe, wurde Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bewilligt. Wenn sich in einem solchen Fall die Erwerbsminderungsrentemit dem Übergangsgeld überschneidet, wird für die Zeit des Übergangsgeldbezugs keine Rente ausgezahlt. Ausnahme: Ihre Rente ist höher als das Übergangsgeld. In einem solchen Fall würden Sie den Teil der Rente ausgezahlt bekommen, der den Betrag des Übergangsgeldes übersteigt. Ist dagegen das Übergangsgeld höher als Ihre Rente, dürfen Sie das Übergangsgeld behalten; bekommen in dieser Zeit aber keine Rente ausgezahlt. Die entsprechende Regelung finden Sie in §116 Abs.3 SGB VI.
Marleneam 01.11.2010 | 19:25
Hallo, nein, der Bewilligungszeitraum dauert an. Danke.
Marleneam 01.11.2010 | 19:13
In der Anlage 1 wird für den Zeitraum der Reha erklärt, ein die mtl. Rente übersteigender Betrag sei nicht zu erstatten. Den dort aufgeführten Betrag kann ich noch nachvollziehen, auch wenn dort 1 Tag fehlt. Die Rehazeit betrug keine vollen 30 Tage und war monatsübergreifend. Weiter geht es in der Anlage 1 aber mit einer Überzahlung für diesen Zeitraum und das verstehe ich nicht, auch den Betrag bekomme ich nicht raus. Von Bis für x Tage: Nachzahlung 0 zu verrechnen (monatlich Auszahlungsbetrag der Rente x): Betrag y Überzahlung: selber Betrag y. Der Verrechnungsbetrag ist nicht gleich der ÜG-Auszahlung und geht an die DRV, es gab also keine Doppelleistungen oder Überschneidungen. Eine Erklärung könnte die Verrechnung des ÜG-Bruttobetrags sein, das mir ja auf dem Rentenkonto verbleibt? Aber wie komme ich zunächst auf den Betrag y, da brauche ich Hilfe. Danke, Marlene.
Marleneam 02.11.2010 | 13:05
Hallo, der Überzahlungsbetrag errechnet sich aus dem Nettobetrag der Rente. Dieser Monatsbetrag wird durch die genaue Anzahl der Tage des betreffenden Monats geteilt und das Ergebnis mit der Anzahl der in diesem Monat liegenden Rehatage multipliziert. Im Nachhinein ganz logisch. Danke für alle Antworten, Marlene.
-am 01.11.2010 | 20:45
Marlene schrieb

Hallo,

der Überzahlungsbetrag errechnet sich aus dem Nettobetrag der Rente.

Dieser Monatsbetrag wird durch die genaue Anzahl der Tage des betreffenden

Monats geteilt und das Ergebnis mit der Anzahl der in diesem Monat liegenden

Rehatage multipliziert.

Im Nachhinein ganz logisch.

Danke für alle Antworten, Marlene.

Das sollte hier keine Rolle spielen. Dass, wie sie geschrieben haben, im Rentenbescheid vermerkt sei, dass "der die monatliche Rente übersteigende Betrag nicht zu erstatten ist", spricht für meine Vermutung, dass Ihr Übergangsgeld höher als die zustehende Rente ist. Zu den einzelnen Zahlen, die in Ihrem Bescheid aufgeführt sind, kann ich hier im Forum leider nichts sagen, da mir diese Zahlen (und der ganze große Rest Ihres Bescheides) nicht bekannt ist. Ich schlage Ihnen deshalb ein persönliches Gespräch in der nächsten Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor. Legen Sie Ihren Bescheid dort vor. Der Berater wird Ihnen diesen dann ganz genau und ausführlich erklären.
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