Die Übergangszeit bei der Halbwaisenrente und die Übergangszeit im eigenen Versicherungskonto sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die Ausbildungszeit im eigenen Versicherungskonto darf ein maximal viermonatiger Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen sein, der sich nicht vermeiden lässt. Das ist typischerweise zum Beispiel dann der Fall, wenn eine allgemeinbildende Schule im Juni/Juli endet und erst nach den Sommerferien Schulbeginn an einer Fachschule ist.