In Anwendung an die BSG-Rechtsprechung kann eine Übergangsanrechnungszeit zwischen Ausbildungen grundsätzlich dann als Übergangs-Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn die weitere Ausbildung spätestens zum ersten Tag des fünften auf die Beendigung der Ausbildungsanrechnungszeit folgenen Kalendermonats begonnen hat. Ausnahmsweise kann eine länger andauernde Übergangszeit als Übergangsanrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn die nachfolgende Ausbildung im Laufe des fünften auf die Beendigung der vorherigen Ausbildungsanrechnungszeit folgenden Kalendermonats aufgenommen wurde. Dies gilt aber nur dann, wenn die etwas längere Ausbildungsphase nicht einzelfallbedingt durch den Auszubildenden verursacht wurde. Das bedeutet aber, dass länger als fünf Kalendermonate andauernde Übergangszeiten in keinem Fall berücksichtigungsfähig sind. Auch nicht die Übergangszeit bis zu vier Kalendermonaten. Bei Ihrer Fallgestaltung liegt durch den rentenversicherungspflichtigen Minijob für die Zeit vom 01.09.2019-31.12.2016 keine Lücke vor. Eine Lücke liegt jedoch für die Monate Juli und August 2016 vor. Aufgrund der zuvor geschilderten Voraussetzungen kann diese Lücke auch nicht geschlossen werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.