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Experten-Antwort

Übergangszeit, Referendariad und Halbwaisenrente

von Julia Sobik18.05.2017 | 15:44
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bzw. ein Problem mit der DRV. Ich beziehe seit 2011 Halbwaisenrente und beende mein Lehramts-Studium im September 2017. Im Januar werde ich mein Referendariat in Baden-Würtemberg absolvieren, bekomme den Zulassungsbescheid allerdings erst im November. Laut meinem Berater gilt das Referendariat nicht mehr als Ausbildungszeit, sodass ich nach Abschluss des Studiums weder Halbwaisenrente beziehen könnte noch vor allen Dingen gesetzlich krankenversichert wäre. Im Moment bin ich 24 Jahre, d. h. ich habe das Höchstalter zum Bezug der Halbwaisenrente aller Voraussicht nach vor Abschluss meines Referendariads noch nicht erreicht. Die Übergangszeit würde ja unter vier Monate betragen, sodass die DRV eigentlich zahlen müsste oder? Und soweit ich richtig informiert bin, gilt das Referendariat als Ausbildung. Wie gehe ich jetzt am besten vor, sodass mein Anspruch weiterhin besteht und gesichert bleibt? Könnten Sie mir gegebenenfalls Urteile zur Verfügung stellen, mit denen ich meinen Antrag auf Verlängerung begründen kann? Ich bin für alle Antworten und Hilfe wahnsinnig dankbar. Beste Grüße Julia Sobik

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia Sobik,

ob Ihr Referendariat als Ausbildung gewertet werden kann, hängt von den Regelungen in Ihrem Bundesland ab und muss vom RV-Träger im Einzelfall entschieden werden. Hier finden Sie die Aussage dazu in der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der RV-Träger:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1R34

Hinsichtlich der Übergangszeit noch der Hinweis, dass das Studium mit dem Tag endet, an dem Ihnen das Bestehen der Abschlussprüfung mitgeteilt wird, auch wenn das vor dem Ende des Semesters sein sollte. Und das Referendariat müsste dann spätestens am ersten Tag des 5. Kalendermonats danach beginnen (im Januar zählt auch der 02.01., weil der 01. ja ein Feiertag ist).

Um sicher zu gehen und das planen zu können, könnten Sie ja schriftlich bei Ihrem RV-Träger um eine Beurteilung des Referendariats als Ausbildung bitten - am Besten wäre es, wenn Sie dazu auch entsprechende Unterlagen zur Ausgestaltung beifügen könnten (auch wenn Sie die konkrete Zulassung noch nicht haben). Eine abschließende Entscheidung zur Übergangszeit ist aber erst möglich, wenn auch der Endzeitpunkt des Studiums feststeht bzw. absehbar ist.

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2 Antworten

KSCam 18.05.2017 | 18:09
Alternativvorschlag: Sie haben von September bis im Februar (vorher beginnt das Ref in BaWü eher nicht) 4 bis 5 Monate Zeit. Jobs für junge dynamische leistungsfähige Menschen gibt es derzeit reichlich. Sie suchen sich einen Job, verdienen Geld, sind dadurch gesetzlich versichert und lernen nebenbei was von der realen Arbeitswelt kennen. Schadet m.E. künftigen Lehrern nichts, wenn Sie auch mal ein paar Monate was anderes gesehen haben als nur Schule und Uni oder PH. Ja ich weiß: Reisen bildet auch und ist weniger anstrengend.........
SuchenUndFragenam 19.05.2017 | 09:17
Den Vorschlag von KSC hätte ich auch gemacht. Lehrer sollten eh meiner Meinung nach ab und an auch mal in einem Betrieb arbeiten, um zu sehen, auf was sie die Schüler eigentlich vorbereiten sollen... Es gibt noch eine andere Alternative: ein Semester lang einfach noch mal was anderes studieren. Damit würde man jedenfalls jegliche Diskussion um Übergangszeiten sparen.
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