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Experten-Antwort

Übergangszeit vs. Arbeitslosigkeit

von Ralf K25.09.2019 | 16:54
325 Ansichten
6 Antworten
Hallo Forum, eine Frage zum Versicherungsverlauf: ich war nach dem Zivildienst für zwei Monate arbeitslos (Zivildienst bis Ende Juni 2000, Studium ab Anfang September 2000). Die Zeit ist derzeit als Zeit der Arbeitslosigkeit hinterlegt, die Zeit zwischen Abitur und Zivildienst als Übergangszeit. Die DRV teilte mir mit, dass "Arbeitslosigkeit" der rechtlich bessere Status wäre. Könnte ich mir auch vorstellen, wenn die Agentur für Arbeit denn Beiträge eingezahlt hätte, hat sie aber damals nicht. Warum ist das so besser und worin liegt der Unterschied? Besten Dank! Ralf K

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.09.2019 | 07:39

Hallo Ralf K.,

eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist nicht der rechtlich bessere Status, sondern lediglich vorrangig vor einer Übergangszeit zu berücksichtigen. Eine Übergangszeit darf nur dann berücksichtigt werden, wenn im selben Kalendermonat keine rentenrechtliche Zeit angerechnet wird.

Das liegt daran, dass es die Übergangszeit laut Gesetz gar nicht gibt. Sie wurde rein im Zuge der Rechtsprechung entwickelt und soll unvermeidbare Lücken zwischen Ausbildungszeiten schließen. Liegt keine Lücke vor, sondern eine andere rentenrechtliche Zeit, besteht keine Notwendigkeit, eine Übergangszeit zu berücksichtigen.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 30.09.2019 | 09:03

Hallo Ralf K,

die Frage nach Vor- oder Nachteilen stellt sich gar nicht. Nach Ihren Ausführungen hat Ihr Rentenversicherungsträger eine Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in Ihrem Versicherungskonto vorgemerkt. Damit ist die Anerkennung einer Übergangszeit zwischen dem Wehrdienst und dem Beginn des Studiums nicht möglich - siehe hierzu auch unsere vorherige Antwort.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ralf Kam 25.09.2019 | 17:10
DRV = Deutsche Rentenversicherung
am 25.09.2019 | 17:02
Wer ist denn die „DRV“, die behauptet Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit seien besser als Übergangszeiten?
Ralf Kam 25.09.2019 | 17:33
Im Detail: "In dieser Zeit haben Sie sich in der Übergangszeit zwischen der Beendigung des Wehr/Zivildienstes und der Aufnahme des Studiums befunden; als solche erfolgte hier auch die Speicherung dieser Übergangszeit. Darüber hinaus haben Sie aber angegeben, in der Zeit vom 13.07.2000 bis zum 24.09.2000 arbeitslos gewesen zu sein. Als Nachweis haben Sie die Bescheinigung des Arbeitsamtes vorgelegt, worin Ihrer Mutter bescheinigt wurde, dass Sie seit dem 13.07.2000 arbeitslos waren. In Ihrem Versicherung Konto ist daher die Anrechnungszeit Tatsache der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für diesen Zeitraum vorgemerkt. Durch diese Vormerkung der Arbeitslosigkeit entfällt die Berücksichtigung der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten als rentenrechtlich schwächste Zeit in Ihrem Versicherungskonto. Kalendermonate, die (auch nur zum Teil) mit anderen rentenrechtlichen Zeiten -welcher Art auch immer- belegt sind, können nicht als Übergangs-Anrechnungszeit berücksichtigt werden."
Ralf Kam 27.09.2019 | 16:01
Hallo Expertenteam, entstehen mir denn jetzt dadurch Vor- oder Nachteile? Wenn Nachteile entstehen, kann das mit dem Argument "ich war arbeitssuchend gemeldet, aber ohne Leistungsbezug" heilen? Grund für die damalige Arbeitssuchend-Meldung war der Wunsch der Waisengeldstelle der Bahn, die sonst nichts gezahlt hätte. Grüße Ralf K
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