Guten Tag Frank W.,
diese Zeit kann nicht als Übergangszeit anerkannt werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Übergangszeit ist, dass es sich bei der vorangehenden Ausbildungszeit um eine anerkennungsfähige Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung oder Anrechnungszeit wegen Lehrzeit handeln muss.
Nachdem es sich bei der von Ihnen genannten Berufsausbildung (bis 31.07.1984) um eine Pflichtbeitragszeit - und nicht um eine Anrechnungszeit handelt - kann im Anschluss keine Übergangszeit anerkannt werden.