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Experten-Antwort

Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Studium

von Frank W.05.04.2017 | 14:31
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Versicherungsverlauf ist zwischen dem Ende meiner Berufsausbildung (31.07.1984) und dem Beginn meines Studiums (01.10.1984) eine Lücke. Frage: Kann dieser Zeitraum als Anrechnungszeit (Übergangszeit) berücksichtigt werden? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Frank W.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frank W.,

diese Zeit kann nicht als Übergangszeit anerkannt werden.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Übergangszeit ist, dass es sich bei der vorangehenden Ausbildungszeit um eine anerkennungsfähige Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung oder Anrechnungszeit wegen Lehrzeit handeln muss.

Nachdem es sich bei der von Ihnen genannten Berufsausbildung (bis 31.07.1984) um eine Pflichtbeitragszeit - und nicht um eine Anrechnungszeit handelt - kann im Anschluss keine Übergangszeit anerkannt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank W.,

zu Ihrer Frage bezüglich der Schließung des Übergangszeitraumes durch eine andere rentenrechtliche Zeit oder durch freiwillige Beiträge wird der Aussage von W*lfgang voll zugestimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Frank W.am 05.04.2017 | 20:43
Liebe/r Experte/in, vielen Dank für die Info! Kann dieser Übergangszeitraum möglicherweise durch eine andere rentenrechtliche Zeit geschlossen werden? Oder kann man eventuell freiwillige Beiträge nachzahlen? Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen! MfG Frank Weckfort
W*lfgangam 05.04.2017 | 21:15
Hallo Frank W., in beiden Fällen: nein. Zum damaligen Zeitpunkt wäre nur die Zahlung von freiwilligen Beiträge bis zum 31.03.1985 für die Lücke in 1984 möglich gewesen - da hätte Ihnen jeder an die Birne getippt/was soll das, am Anfang der Versicherungslebens - und welchen beruflichen Werdegang schlägt der nach dem Studium dann mal ein?! Theoretisch: waren Sie in dieser Zeit arbeitsunfähig krank? Nur über diesen Weg – sofern heute noch nachweisbar – können Sie eine Anrechnungszeit/Krankheit erhalten ...mir fallen noch viele andere _theoretische_ Möglichkeiten ein, die aber bei einem normal in D versicherten Beschäftigten zu 99,99 % unwahrscheinlich sind ;-) Gruß w.
KSCam 05.04.2017 | 23:06
Sie sollten akzeptieren dass Sie damals 2 Monate Urlaub hatten und dies nicht als Zeit für die Rente zählt. Dafür hätten Sie halt damals arbeiten müssen.
Frank W.am 05.04.2017 | 23:52
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Info! MfG Frank W.
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