Hallo klara,
soweit Sie keine Nachweise über die Beitragszahlung in dieser Zeit mehr haben (oder beschaffen können), käme unter Umständen noch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Beitragszeit anhand der "Jahreserklärung für Steuern und SV-Beiträge" (war von Ihnen für das jeweilige Jahr beim Finanzamt einzureichen) in Betracht. Entscheiden kann hierüber aber nur der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.