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Experten-Antwort

Übermittlung Hinzuverdienst an DRV

von Petra15.11.2020 | 18:38
72 Ansichten
4 Antworten
Hallo, da sich mein Hinzuverdienst aufgrund Erreichung der Regelaltersgrenze in 2021 ändern wird, hätte ich gerne gewusst, welches der beste und einfachste Weg ist, der DRV den vorraussichtlichen Betrag mitzuteilen. Reicht etwa eine formlose E-Mail aus? Besten Dank vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2020 | 11:08

Hallo Petra,

auch wenn eine formlose e-Mail als „erste Information“ sicher ausreichende wäre, ist dem Beitrag von „Klugpuper“ letztlich zuzustimmen.

3 Antworten

Klugpuperam 15.11.2020 | 22:56
Wenn sich Ihr Hinzuverdienst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ändert, bedarf es keiner Mitteilung. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ansonsten wäre ein Kommunikationsweg zu wählen, der Sie identifiziert. Da wäre der klassische Brief mit altmodischer Unterschrift besser als eine E-Mail ohne Signatur.
Magnus am 16.11.2020 | 11:20
Den Hinzuverdienst können Sie mit dem Vordruck R0230 mitteilen.
Petraam 16.11.2020 | 11:13
Hallo, es geht um den Hinzuverdienst bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (01.06.2021). Es gibt doch auch einen Vordruck, glaube ich, mit dem man seinen Hinzuverdienst melden kann. Normalerweise würde ich diesen ausfüllen und dann vor Ort abgeben...
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