Guten Morgen Boris,
teilen Sie der Rentenversicherung bitte mit, dass es sich um Krankengeldbezug handelt und fügen Sie einen Nachweis (z. B. Schreiben der Krankenkasse oder Kontoauszüge)bei. Inwieweit der Krankengeldbezug von Bedeutung ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.