Hallo Evelyne,
den Ausführungen von Tschacka kann ich nur zustimmen. Grundsätzlich kann die Rentenversicherung schon Höhrhilfen zahlen, allerdings eben nur, wenn Sie diese zur Ausübung Ihres Berufes benötigen. Dies muss natürlich in jedem Einzelafll erst geprüft werden. Eine konkretere Aussage ist hier leider nicht möglich. Also am besten einfach einen Antrag stellen und schauen was rauskommt. Viel Glück!