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Übernahme Kosten Hörgerät

von evelyne23.04.2009 | 17:41
1164 Ansichten
2 Antworten

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Um meinen Beruf noch bis zur Rente ausführen zu können, benötige ich ein neues Hörgerät (meines ist 6 J. alt). Ich trage eine Brille und das Hörgerät ist ein Hinterohr-Gerät, also sehr störend. Ist der RV-Träger nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu tragen? Ich kann meinen Beruf nur mit Hörgerät ausüben. Danke. Evelyne

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Evelyne,

den Ausführungen von Tschacka kann ich nur zustimmen. Grundsätzlich kann die Rentenversicherung schon Höhrhilfen zahlen, allerdings eben nur, wenn Sie diese zur Ausübung Ihres Berufes benötigen. Dies muss natürlich in jedem Einzelafll erst geprüft werden. Eine konkretere Aussage ist hier leider nicht möglich. Also am besten einfach einen Antrag stellen und schauen was rauskommt. Viel Glück!

1 Antworten

Tschackaam 23.04.2009 | 18:09
Hallo Evelyne, nee, eine Verpflichtung besteht grundsätzlich nicht. Es kann unter Umständen jedoch eine Kostenübernahme erfolgen. Hierzu müssten Sie einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen mit dem Hinweis "Kostenübernahme für Hörgeräte". Erwarten Sie jedoch keine sofortige positve Nachricht, denn in der regel muss hier ganz gravierend geprüft werden, ob Sie die Hörgeräte tatsächlich und "ausschließlich" beruflich benötigen oder aber auch im privaten Bereich also alltäglich nutzen (müssen). Wenn nämlich eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, dann ist Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig und die zahlt (leider) nur den Festbetrag! Diese Frage wurde hier schon mehrmals gestellt und es gab (auch hier leider) immer wieder die gleiche Aussage der Experten. Stellen Sie sich also auf ein langes,nervenzerreibendes und vor allem verständnisloses Verfahren ein. Die Rentenversicherung wird hier in der Tat manchmal zum "Spielball" der gesetzlichen Krankenkassen und soll deren unfassbare Leistungskürzungen einfach abfangen. Das ist und kann nicht korrekt sein! Soweit ich gehört habe, gibt es hierzu auch noch ein laufendes Verfahren vor dem BSG, in dem geklärt werden soll, ob die Leistungskürzungen überhaupt Verfassungskonform war. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und vor allem nicht aufgeben! Tschacka
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