Allgemeine Aussagen hierzu sind leider nicht möglich.
Ob eine Untersuchung vom Rentenversicherungsträger veranlasst wird, kann u.a. am Alter des Antragstellers liegen, da ja auch der Arbeitsmarkt geprüft werden muss. Natürlich kann es aber auch an den Erkrankungen selbst liegen. Manchmal (wenn auch seltener) sind keine Untersuchungen erforderlich, mitunter kann es (wie vermutlich auch bei Ihnen) erforderlich sein, dass sogar nach einer "allgemeinen" Begutachtung noch eine weitere Untersuchung durch einen Facharzt notwendig ist.
Die Bearbeitung der Erwerbsminderungsanträge kommt halt immer sehr stark auf die individuelle Situation an, in der sich die Antragstellerin/der Antragsteller befindet.