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Experten-Antwort

Überprüfung der EM-Rente

von Angela28.08.2013 | 22:13
2900 Ansichten
10 Antworten
Hallo, eine Freundin hatte in einer Fachsendung im TV gehört, dass Erwerbsminderungsrenten nach ein paar Jahren überprüft werden sollten. Ich könnte dies beantragen, um vielleicht eine höhere Rente zu erhalten. Stimmt das? Liebe Grüße Angela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2013 | 07:32

Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, können Sie Ihre Rente natürlich überprüfen lassen.

Soweit die Rente fehlerfrei festgestellt wurde, kann Ihre Rente jedoch nur dann neu berechnet werden, wenn Sie bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen sollten. Sofern Sie bereits 60 oder älter sind, sollten Sie sich dazu direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen. Dort kann genau geprüft werden, ob Ihnen vielleicht eine vorzeitige Altersrente zusteht.

Ob bei einer Neuberechnung aber mehr Rente herauskommt, kann ich nicht einschätzen. Sofern Sie nicht neben der EM-Rente noch versicherungspflichtig beschäftigt waren, dürfte sich am Rentenbetrag nicht viel ändern. Auf jeden Fall kann es jedoch nicht weniger werden - dafür gibt es einen Besitzschutz.

9 Antworten

cham 29.08.2013 | 00:25
Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Rentenversicherung bei der Berechnung der Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ein Fehler unterlaufen ist, können Sie das natürlich überprüfen lassen. Vermutlich hat die Freundin etwas falsch verstanden. Prinzipiell gilt, es kann auch bei unbefristet gewährten Erwerbsminderungsrenten durch die Rentenversicherung gutachterlich überprüft werden, ob beim Versicherten die medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente weiterhin bestehen. Sollte das der Fall sein, wird die Rente weiterhin in unveränderter Höhe gewährt. Im Anschluss an die Erwerbsminderungsrente wird dann anschließend die reguläre Altersrente gezahlt. Die Rentenhöhe ändert sich dann lediglich im Rahmen der allgemeinen Rentenanpassungen. Wenn bei der Überprüfung aber die Erwerbsfähigkeit des Versicherten festgestellt wird, erfolgt keine weitere (bzw. nur eine teilweise) Zahlung der Erwerbsminderungsrente. Zur Berechnung von Erwerbsminderungsrenten wird ja von einer fiktiven Arbeitszeit bis zum sechzigsten Lebensjahr des Versicherten ausgegangen und entsprechen hochgerechnet. Die reguläre Altersrente ist also entsprechend höher. Wenn nun keine Erwerbsminderung mehr besteht, könnten Sie bis zum Eintritt der Altersrente wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Durch weitere Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung kann sich dann die spätere Rentenhöhe verändern.
Otto N.am 29.08.2013 | 15:01
Angela schrieb

Hallo nochmal,

da meine Mutter Grundsicherungsrente bekommt, habe ich es vielleicht verwechselt.

siehe

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

"Vergünstigungen für Grundsicherungsbeziehende

Ein paar Beispiele von Vergünstigungen sind:

Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Personen "

usw.

Richtig ist viel mehr, dass die Erwerbsminderungsrenten nicht überprüft werden SOLLTEN, sondern überprüft werden KÖNNEN! Das macht die Deutsche Rentenversicherung aber nicht deshalb, weil sich für die Rentner eventuell höhere Ansprüche ergeben könnten, sondern eher deshalb, um mögliche Gründe für eine Rentenentziehung zu finden. Natürlich dürfen Sie auch von sich aus eine solche Überprüfung beantragen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass der Schuß auch nach hinten losgehen kann. Man weiß nämlich nie, wo der nächste Gutachter seine Kreuze macht! Ich würde jedenfalls keine schlafenden Hunde wecken!
Verwirrtam 29.08.2013 | 16:41
Ob die Rente fehlerfrei festgestellt wurde, weiß man aber doch erst nach der Prüfung. Ich bin verwirrt...
Angelaam 29.08.2013 | 17:06
Hi! Danke für Ihre Antworten. Es ging mir ja nur um die Höhe der Bezüge. Meine Freundin hat da bei Wiso wohl alles falsch verstanden. Dann warte ich noch bis nach 60 Jahre. Wissen Sie, ob man mit 50 Prozent Schwerbehinderung bei der regulären Altersrente mehr Geld bekommen kann, oder ist das auch nur ein Gerücht? Ich finde es schön, dass es dieses Forum gibt und auch den newsletter von Vorsorge.de finde ich klasse. Liebe Grüße Angela
Lexam 29.08.2013 | 19:19
Hallo Angela, Eine Rente wegen Schwerbehinderung ist grundsätzlich nicht Höher als eine andere Altersrente. Allerdings kann man diese Rentenart früher abschlagsfrei beanspruchen. D.h. wenn man vorzeitig in Rente geht, ist der Rentenabschlag geringer.
Mimiam 29.08.2013 | 21:42
Angela schrieb

Hallo nochmal,

da meine Mutter Grundsicherungsrente bekommt, habe ich es vielleicht verwechselt.

siehe

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

"Vergünstigungen für Grundsicherungsbeziehende

Ein paar Beispiele von Vergünstigungen sind:

Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Personen "

usw.

Woher stammt dieses Gerücht überhaupt? Das wollte mir kürzlich auch eine Bekannte weismachen. Richtig ist nur, dass man mit SB-Ausweis früher ohne Abzüge in Altersrente kann. aber wenn man vorher bereits EM-Rente bezieht, ist das ohnehin nicht relevant.
Angelaam 29.08.2013 | 22:04
Hallo nochmal, da meine Mutter Grundsicherungsrente bekommt, habe ich es vielleicht verwechselt. siehe http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php… "Vergünstigungen für Grundsicherungsbeziehende Ein paar Beispiele von Vergünstigungen sind: Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Personen " usw.
CHam 30.08.2013 | 03:07
Die Grundsicherung im Alter ist übrigens keine Rente, sondern Sozialhilfe. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze wird offiziell diese Bezeichnungen verwandt (neben der sogenannten "Hilfe zum Lebensunterhalt"). Da die Regelsätze gerade eben das Existenzminimum decken, gibt es dort für einige wenige Personen Mehrbedarfszuschläge. Allein der Besitz eines Schwerbehindertenausweises reicht allerdings für einen solchen Anspruch nicht aus. Es muss schon beispielsweise eine Gehbehinderung (Merkzeichen G) oder eine krankheitsbedingte schwere Unterernährung vorliegen um einige wenige Euro monatlich mehr zu erhalten. Wirklich "ausgeglichen" wird damit der "Nachteil einer Schwerbehinderung" sicher nicht. Eine wirkliche Rente, von der der Lebensunterhalt bestritten werden kann ist diese Grundsicherung nicht. Ohne die finanzielle Unterstützung der Familie dürfte ein alter Mensch damit nicht lange durchhalten.
=//=am 30.08.2013 | 09:57
Mimi schrieb

Woher stammt dieses Gerücht überhaupt? Das wollte mir kürzlich auch eine Bekannte weismachen.

Richtig ist nur, dass man mit SB-Ausweis früher ohne Abzüge in Altersrente kann. aber wenn man vorher bereits EM-Rente bezieht, ist das ohnehin nicht relevant.

Wissen Sie, ob man mit 50 Prozent Schwerbehinderung bei der regulären Altersrente mehr Geld bekommen kann, oder ist das auch nur ein Gerücht?
Woher stammt dieses Gerücht überhaupt? Das wollte mir kürzlich auch eine Bekannte weismachen. Richtig ist nur, dass man mit SB-Ausweis früher ohne Abzüge in Altersrente kann. aber wenn man vorher bereits EM-Rente bezieht, ist das ohnehin nicht relevant.
Es gibt so viele Gerüchte um die Rente... ist manchmal schon fast erschreckend. Wenn man etwas genau wissen will, sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Wenn ich ein Stück Fleisch kaufe, frage ich doch auch nicht beim Bäcker! Wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird auch oft nach der "richtigen" Rente (= Altersrente) gefragt. Als ob die EM-Rente eine "falsche" Rente ist. ;-) Und bei der Umwandlung einer vollen EM-Rente in (irgendeine) Altersrente kommt meistens nicht mehr heraus. Wenn die AR dazu noch mit einem Abschlag behaftet WÄRE, wird der bisherige Rentenbetrag weitergezahlt.
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