Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, können Sie Ihre Rente natürlich überprüfen lassen.
Soweit die Rente fehlerfrei festgestellt wurde, kann Ihre Rente jedoch nur dann neu berechnet werden, wenn Sie bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen sollten. Sofern Sie bereits 60 oder älter sind, sollten Sie sich dazu direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen. Dort kann genau geprüft werden, ob Ihnen vielleicht eine vorzeitige Altersrente zusteht.
Ob bei einer Neuberechnung aber mehr Rente herauskommt, kann ich nicht einschätzen. Sofern Sie nicht neben der EM-Rente noch versicherungspflichtig beschäftigt waren, dürfte sich am Rentenbetrag nicht viel ändern. Auf jeden Fall kann es jedoch nicht weniger werden - dafür gibt es einen Besitzschutz.
Hallo nochmal,
da meine Mutter Grundsicherungsrente bekommt, habe ich es vielleicht verwechselt.
siehe
http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php
"Vergünstigungen für Grundsicherungsbeziehende
Ein paar Beispiele von Vergünstigungen sind:
Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Personen "
usw.
Hallo nochmal,
da meine Mutter Grundsicherungsrente bekommt, habe ich es vielleicht verwechselt.
siehe
http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php
"Vergünstigungen für Grundsicherungsbeziehende
Ein paar Beispiele von Vergünstigungen sind:
Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Personen "
usw.
Woher stammt dieses Gerücht überhaupt? Das wollte mir kürzlich auch eine Bekannte weismachen.
Richtig ist nur, dass man mit SB-Ausweis früher ohne Abzüge in Altersrente kann. aber wenn man vorher bereits EM-Rente bezieht, ist das ohnehin nicht relevant.
Es gibt so viele Gerüchte um die Rente... ist manchmal schon fast erschreckend. Wenn man etwas genau wissen will, sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Wenn ich ein Stück Fleisch kaufe, frage ich doch auch nicht beim Bäcker! Wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird auch oft nach der "richtigen" Rente (= Altersrente) gefragt. Als ob die EM-Rente eine "falsche" Rente ist. ;-) Und bei der Umwandlung einer vollen EM-Rente in (irgendeine) Altersrente kommt meistens nicht mehr heraus. Wenn die AR dazu noch mit einem Abschlag behaftet WÄRE, wird der bisherige Rentenbetrag weitergezahlt.Wissen Sie, ob man mit 50 Prozent Schwerbehinderung bei der regulären Altersrente mehr Geld bekommen kann, oder ist das auch nur ein Gerücht?Woher stammt dieses Gerücht überhaupt? Das wollte mir kürzlich auch eine Bekannte weismachen. Richtig ist nur, dass man mit SB-Ausweis früher ohne Abzüge in Altersrente kann. aber wenn man vorher bereits EM-Rente bezieht, ist das ohnehin nicht relevant.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.