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Überprüfung der EMR?

von Sonne03.02.2017 | 19:58
1392 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe im Januar einen Minijob angefangen. Da ich volle, unbefristete EMR bekomme, habe ich das gleich der DRV gemeldet. Noch nie habe ich so schnell ein Antwortschreiben der DRV erhalten........ Ergebnis die Nachprüfung der EMR, der Fragebogen nach dem Arbeitsverhältnissen und des Gesundheitszustand. Da noch 2 neue Erkrankungen (MS/Osteoporose) zur der alten Rheuma Erkrankung, welche zur EMR geführt hat, dazugekommen sind, habe ich die DRV mit etlichen Arzt/Krankenhausbriefen beglückt. Da meine Rente noch nie überprüft wurde, frage ich mich, wie es jetzt weiter geht? Wie lange es im Schnitt dauert, bis man von der DRV Bescheid bekommt, wie man sich im meinen Fall entschieden wird. Weiterzahlung oder nicht? Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen schildern? Musste jemand aufgrund der Aufnahme eines Minijob zum Gutachter? Ich kenne das procedere dbzgl. leider nicht! Dannke

6 Antworten

orkusam 03.02.2017 | 20:41
Bei Erwerbsminderungsrenten und Aufnahme einer Beschäftiging sind zwei Dinge von Relevanz: die Höhe des Hinzuverdienstes und die medizinischen Vorraussetzungen,welche zur Berentung führten.Die DRV möchte sicher wissen,ob diese eben bei Aufnahme einer Tätigkeit noch erfüllt sind.Insofern war es richtig,den Minijob anzuzeigen.Ob jetzt nach Aktenlage oder per Gutachter entschieden wird kann ich Ihnen nicht sagen.
Sonneam 03.02.2017 | 20:58
Ich arbeite 40 Std./Monat - auf 400€ Basis. Diesen Job schaffe ich selbst mit meinen Erkrankungen und Einschränkungen. Es gibt da 2 Betten, 2 Fernseher, man kann lesen und sich ausruhen, wenn nichts zu tun ist - und das ist oft der Fall. Zum Teil ist es auch Bereitschaftdienst. Ich bin glück endlich wieder etwas arbeiten zu können. Auf so einen Minijob habe ich lange gewartet....
orkusam 03.02.2017 | 21:15
Meines Wissens spielt die Arbeitszeit keine Rolle mehr,sofern die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.Aber bei der Gewährung der EM-Rente besteht die Einschätzung der Stundenzahl an sich(unter 3h,3-6h,über 6 h)Meist wird bei Überprüfung der Rente ein Selbstauskunftsbogen eingefordert,hier hätten Sie die Möglichkeit,alles detailliert zu schildern.Verständlich,daß der Minijob per se etwas Gutes ist,Wie schon gesagt denke ich,daß die RV schauen möchte ob die medizinischen Vorraussetzungen noch gegeben sind,wenn Sie ausführliche Befunde vorgelegt haben,ist das schon mal richtig.
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