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Experten-Antwort

Überprüfung der Witwenrente

von angi6106.04.2017 | 19:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich habe heute meinen Bescheid über die zu zahlende Witwenrente an mich, von der Deutschen Rente bekommen und war sehr negativ überrascht. Ich möchte die Berechnung gerne noch mal von einem Experten überprüfen lassen. An wen kann ich mich bitte wenden? Danke für Ihre Info. MfG Angi61

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können sich für Fragen zur Witwenrentenberechnung an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Diesen können Sie unter folgendem Link buchen

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/02_termine_vereinbaren/beratungstermin/beratungstermin_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 06.04.2017 | 20:52
Entweder an die Beratungsstelle der DRV (kostenfrei) oder Sie engagieren einen privaten Rentenberater und zahlen dafür Gebühren für die Überprüfung. Also ich würde zur DRV gehen.
KSCam 06.04.2017 | 21:52
Auch eine Möglichkeit - allerdings ziehen sich (zumindest in meiner Region) immer mehr Rathäuser davon zurück "Rentenwissen" vorzuhalten, in dem Sie die früher üblichen Aufgaben immer weniger bereitwillig erfüllen. In meinem Landkreis würde ich einen Bürger nur noch zu 50% der Rathäuser mit gutem Gewissen schicken. Schade, ist aber hier Realität.
Hans im Glückam 07.04.2017 | 04:14
Hallo, leider kann es so manche Überraschung geben. Ich versuche mal eine einfache Überschlagsrechnung. 55% etl. 60%) des Verstorbenen, ebenso, wenn Betriebsrente beträgt Brutto die Witwenrente. Ihr Einkommen oder Rente, wenn höher als rund 800,-€ (Netto), wird 40% der Witwenrente angerechnet. Bei allen Einkünften gehen Kranken/Pflegeversicherung ab. Da kann es eng werden und Steuer zahlen am Jahresende auch noch möglich. Beispiel: Eigenes Einkommen Netto 1200,- minus Freibetrag 800,- = 400 davon 40% = 160,-€ wird die Witwenrente gekürzt. Abzüglich KV/PV. Wenn Sie und der Verstorbene Betriebsrente(oder ähnliche Einkünfte) haben(hatten) dann können diese unter Umständen jetzt erst mit den hohen KV/PV Beiträgen pflichtig werden. Das sind auch ordentliche Abzüge.
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