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Experten-Antwort

Überprüfung EM-Rente bis Rentenalter 65+?

von abc01.03.2017 | 17:19
5913 Ansichten
42 Antworten
Ich habe den Thread "Prüfung der Arztbesuche während der Erwerbsmindetungsrente" sehr interessiert gelesen, da es auch mich betrifft und ich mir schon die gleiche Frage gestellt habe. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es hauptsächlich DRV Bund, die alle 2 Jahre überprüft. Was mir noch unklar ist, ob dies bis zum Rentenalte von 65+ so gemacht wird, also auch mit 62, 64 noch eine Überprüfung anstehen kann? Oder gibt es bei der DRV Bund eine Regel, dass z.B. mit 60 oder 62 Schluss mit Überprüfung st? Hat da jemand Erfahrung? Bis zu welchem Alter gab es Überprüfungen? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.03.2017 | 09:47

Hallo abc,

zu diesem Thema sollten Sie die Suchfunktion bemühen. Die Thematik wurde schon des Öfteren aufgegriffen.

41 Antworten

Brechtam 01.03.2017 | 18:02
Und wie alt waren Sie bei Rentenzuerkennung ?
KSCam 01.03.2017 | 18:03
Da die DRV Bund hier am Forum nicht mitmacht wird es keine gesicherten Erkenntnisse dazu geben. Bitte nicht schon wieder diese unendliche Diskussion, bei der jeder etwas zu wissen glaubt.
abcam 01.03.2017 | 18:12
Marion schrieb

Ach, das habe ich vergessen anzugeben. Ich war da 54 Jahre alt.

Danke für das Feedback. Darf ich fragen, wie alt Sie sind? Denn ich könnte mir denken, dass ab einem bestimmten Alter vielleicht die Überprüfung nicht mehr gemacht wird? Ich habe die EM-Rente einige Monate vor meinem 61. Lj. bekommen und meine erste Überprüfung wäre also mit Ende 62, wenn man den 2-Jahres-Rhytmus zugrunde legt. Hat das jemand schon erlebt, dass auch jenseits der 60 noch überprüft wird?
Brechtam 01.03.2017 | 19:26
Marion schrieb

Ach, das habe ich vergessen anzugeben. Ich war da 54 Jahre alt.

Und wie alt waren Sie bei Rentenzuerkennung ?
Ach, das habe ich vergessen anzugeben. Ich war da 54 Jahre alt.
Dann ist das doch klar das keine Überprüfung mehr kam.... Bis 55 wird geprüft so hier jedenfalls die Meinung der meisten.
egal (der Erste)am 01.03.2017 | 19:38
@Nachfrager Selbst wenn es einer eindeutige Klärung gäbe, würde spätestens in einer Woche wieder jemand nachfragen! Die Verfahrensweise der DRV Bund wurde in dem angesprochenen Thread von Bibbi relativ eindeutig dargestellt, und dass die Überprüfungen i n d e r R e g e l auch dort ab ungefähr Mitte 50 enden, ergab sich aus den bislang gefühlt hunderten Threads dazu ebenfalls bereits. Sollten DRV-Bund-Rentenbezieher auch mit 58 noch überprüft werden, wird es auch dafür Gründe geben, welche bestenfalls mit der jeweiligen Sachbearbeitung zu klären sind (sei es auch nur das routinemäßige Speichern eines entsprechenden Termines, ohne auf das Alter des Versicherten zu achten)
abcam 01.03.2017 | 19:50
Stiletto schrieb

Die Überprüfungen der unbefristeten Renten wird hauptsächlich nur von der DRV Berlin vorgenommen.

Das Hauptziel dieser Überprüfungen ist es aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde, welche der RV versehentlich ob absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da man sich sonst strafbar macht bzw. die Rente entzogen wird.

Es ist meist eine große Aufregung wenn der Fragebogen kommt. Derzeit wird nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert.

„Unter Punkt 5 gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Nachprüfung aus medizinischen Gründen:

nein- nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle oder weil die Prognose des Krankheitsbildes eine Rückkehr nicht erwarten lässt.

ja ggf.vom regulären Nachprüfungstermin abweichender Termin……………

mit Selbstauskunft

mit Befundbericht vom Hausarzt

R-Kontrolle ist eine interne Bezeichnung für -Überprüfung des Rentenbezuges.

Deshalb ist es wichtig, dass man in der gutachterlichen Stellungnahme nachschaut, mit was man rechnen Muss.

Viele Regionalträger der Rentenversicherung machen aber gar keine Nachprüfungen mehr bei unbefristeten EM-Renten oder nur bei med. speziell gelagerten Einzelfällen.

Wer also das zweifelhafte Vergnügen hat bei der DRV Bund geführt zu werden und nicht bei einem Regionalträger, ist gut beraten sich auf die Nachprüfung einzustellen. Deshalb gehen derzeit viele in Widerspruch.

Es kann ja nicht sein, dass jemand Pech hat weil er eben bei der DRV Berlin ist geprüft wird und der andere Glück hat und nicht mehr überprüft wird. Einer höchstrichterlichen Überprüfung dürfte so eine Vorgehensweise der DRV Bund niemals standhalten.

Danke Stiletto für den langen Beitrag. In dem anderen thread ging das leider für mich nicht so klar daraus hervor, dass das so gehandhabt wird. Deshalb noch mal die Nachfrage. PS an die 'genervten': dass hier immer wieder die gleichen oder ähnlichen Dinge gefragt werden, ist doch klar. Für jeden Rentenbezieher sind die Dinge neu und unübersichtlich. Für die alten Hasen, die das ganze professionel machen oder schon ewig hier unterwegs sind, mag das alles sehr langweilig und überflüssig sein. Sicher kann man auch suchen und ich mache das i.d.R. auch, wenn ich Fragen habe. Aber in einem eigenen thread kann dann doch noch mal gezielter nachgefragt werden und evt. hat sich ja auch was geändert.....
Sonneam 01.03.2017 | 19:51
ich wurde mit 36 jahren berentet, bekomme ca. 10 volle emr, wurde nie überprüft...
Stilettoam 01.03.2017 | 19:39
Die Überprüfungen der unbefristeten Renten wird hauptsächlich nur von der DRV Berlin vorgenommen. Das Hauptziel dieser Überprüfungen ist es aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde, welche der RV versehentlich ob absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da man sich sonst strafbar macht bzw. die Rente entzogen wird. Es ist meist eine große Aufregung wenn der Fragebogen kommt. Derzeit wird nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert. „Unter Punkt 5 gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund: Nachprüfung aus medizinischen Gründen: nein- nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle oder weil die Prognose des Krankheitsbildes eine Rückkehr nicht erwarten lässt. ja ggf.vom regulären Nachprüfungstermin abweichender Termin…………… mit Selbstauskunft mit Befundbericht vom Hausarzt R-Kontrolle ist eine interne Bezeichnung für -Überprüfung des Rentenbezuges. Deshalb ist es wichtig, dass man in der gutachterlichen Stellungnahme nachschaut, mit was man rechnen Muss. Viele Regionalträger der Rentenversicherung machen aber gar keine Nachprüfungen mehr bei unbefristeten EM-Renten oder nur bei med. speziell gelagerten Einzelfällen. Wer also das zweifelhafte Vergnügen hat bei der DRV Bund geführt zu werden und nicht bei einem Regionalträger, ist gut beraten sich auf die Nachprüfung einzustellen. Deshalb gehen derzeit viele in Widerspruch. Es kann ja nicht sein, dass jemand Pech hat weil er eben bei der DRV Berlin ist geprüft wird und der andere Glück hat und nicht mehr überprüft wird. Einer höchstrichterlichen Überprüfung dürfte so eine Vorgehensweise der DRV Bund niemals standhalten.
Isabellaam 01.03.2017 | 19:37
Ich habe meine volle unbefristete Rente im Alter von 43 Jahren bekommen und bin bisher noch nicht überprüft worden. Das ist jetzt fast 9 Jahre her.
abcam 01.03.2017 | 19:40
Isabella schrieb

Ich habe meine volle unbefristete Rente im Alter von 43 Jahren bekommen und bin bisher noch nicht überprüft worden.

Das ist jetzt fast 9 Jahre her.

Welcher Rententräger ist denn zuständig? So wie ich das hier verstanden habe, ist DRV Bund (in Berlin oder Stralsund) der eifrigste Nachprüfer...
franz123am 01.03.2017 | 20:16
Sonne schrieb

ich wurde mit 36 jahren berentet, bekomme ca. 10 volle emr, wurde nie überprüft...

Bei welchem Rententräger sind Sie den? Über eine Antwort würden wir uns alle freuen! Danke im Voraus!
Grosse Brauckmannam 01.03.2017 | 20:48
Sonne schrieb

ich wurde mit 36 jahren berentet, bekomme ca. 10 volle emr, wurde nie überprüft...

Sie bekommen ca. 10 volle EM-Renten ??? Wie geht das denn ?
W*lfgangam 01.03.2017 | 21:02
franz123 schrieb

Andy mit 63 wird Ihnen bei der Arbeitsagentur eine Verrentung mit Abschlag angeboten.....ansonsten müssen Sie sich bewerben und rutschen dann evt. in Hartz IV ab wobei das ja nicht mal unbedingt schlimm sein muss......wenn die Rentenansprüche eh nicht höher sind!

Nochmal Andy es geht um Gleichstellung also wenn alle Frührentner von den Rententrägern angeschrieben werden ist das in Ordnung.....aber nicht wenn nur ein Rententräger seine Kunden unter Generalverdacht stellt!

Ich hoffe Sie haben verstanden.....wie Ihre Schwester das gesehen hat haben Sie auch nicht beantwortet!

MfG

Hallo franz123, Sie spielen damit doch wohl nicht etwa auf das Alter an? ;-) Eine unbefristet volle EM auch in diesem oder noch jüngerem Alter ist nicht unüblich und das ist bei allen DRV-Trägern so. Die 'Leiden' möchten Sie dann wirklich nicht wissen wollen - das kann der Kfz-Azubi sein, der potenzgesteuert mit seinem frisierten Bi-Turbo-Manta bei einem Straßenrennen des Nachts querschnittsgelähmt vom nächsten Baum fällt. Von den Kollateralschäden mal abgesehen. Oder eine frühe Erkrankung, die eine verwertbare Erwerbstätigkeit nach heutigen Erkenntnissen gänzlich ausschließt. Und selbst der seit Geburt 'Schwer(st)behinderte' ist mit 36 dabei, wenn es gelungen ist, ab Alter 16 die erforderlichen 20 Jahre Beitragszeit (WfbM) zu erreichen. Der 'Umfang' der EM ist ja bekanntlich altersunabhängig ... Gruß w.
franz123am 01.03.2017 | 21:10
W*lfgang schrieb

Hallo abc,

die DRV Bund macht nur das, was im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_43G1

eben die Hinterfragung, ob nach der vorausschauend 'absehbaren Zeit' die EM neu zu bewerten ist. Die Regionalträger sind da offensichtlich pragmatischer 'Scheiß auf den 1 Fall von Tausend, der wieder arbeiten kann, bevor wir 999 andere mit Verwaltungsverfahren regelmäßig hinterfragen und dafür auch noch die Kosten von 10 Fällen drauflegen'.

Ist doch schön, wenn sich eine 'Anstalt' an Recht und Gesetz hält, die anderen kleinen im Kreis aber den Kosten-Nutzen-Effekt abwägen können ...Einheit in der DRV ist eben, wenn nicht alle im selben Boot sitzen müssen ;-)

Gruß

w.

Bei welchem Rententräger sind Sie den?
Hallo franz123, Sie spielen damit doch wohl nicht etwa auf das Alter an? ;-) Eine unbefristet volle EM auch in diesem oder noch jüngerem Alter ist nicht unüblich und das ist bei allen DRV-Trägern so. Die 'Leiden' möchten Sie dann wirklich nicht wissen wollen - das kann der Kfz-Azubi sein, der potenzgesteuert mit seinem frisierten Bi-Turbo-Manta bei einem Straßenrennen des Nachts querschnittsgelähmt vom nächsten Baum fällt. Von den Kollateralschäden mal abgesehen. Oder eine frühe Erkrankung, die eine verwertbare Erwerbstätigkeit nach heutigen Erkenntnissen gänzlich ausschließt. Und selbst der seit Geburt 'Schwer(st)behinderte' ist mit 36 dabei, wenn es gelungen ist, ab Alter 16 die erforderlichen 20 Jahre Beitragszeit (WfbM) zu erreichen. Der 'Umfang' der EM ist ja bekanntlich altersunabhängig ... Gruß w.
Hallo Wolfgang! Mich interessiert nur bei welchem Rententräger Sie ist! PS: Als ich EU-Rente bekommen habe war ich noch jünger und der DRV Bund Berlin war oder ist mein ständiger Begleiter.....wenn Sie verstehen was ich meine.....
gottliebam 01.03.2017 | 23:52
Ich halte es für einen Skandal, dass die DRV-Bund derart unterschiedlich im Vergleich zu den Regionalträgern der Rentenversicherung handelt. Ich erinnere mich, dass ich zu meiner Erwerbsminderungsrentenzeit nach einigen Jahren von der DRV-Bund einen mehrseitigen Fragebogen erhielt, wo u.a. ein Blatt bei war, wo man für das letzte Jahr für jeden Monat den Bruttobetrag und den Beschäftigungsort eintragen musste. Der ganze Fragebogen war so gehalten, dass die DRV-Bund davon überzeugt ist, dass man arbeitet. Nirgendwo konnte man ankreuzen, dass man keine Beschäftigung ausübt. Der ganze Fragebogen drückte aus, wir misstrauen dir zutiefst! Ich war total erschreckt, mein Herz klopfte bis zum Hals, es wurde mir richtig Angst gemacht. Umso mehr war ich dann erstaunt, dass ich bereits zwei Tage nach Rücksendung des Fragebogens, die Weiterbewilligung der Rente erhielt. Für dieses Angstmachen von Kranken sollten sich die Verantwortlichen bei der DRV-Bund schämen. Wenn die DRV-Bund den Versicherten derart misstraut, können sie ja einen Außendienst unterhalten, der überprüft, ob Erwerbsminderungsrentenbezieher wirklich keiner Beschäftigung nachgehen. Aber diese pauschale Verdächtigung ist einer gesetzlichen Rentenversicherungsanstalt nicht würdig.
abcam 02.03.2017 | 07:32
gottlieb schrieb

Ich halte es für einen Skandal, dass die DRV-Bund derart unterschiedlich im Vergleich zu den Regionalträgern der Rentenversicherung handelt.

Ich erinnere mich, dass ich zu meiner Erwerbsminderungsrentenzeit nach einigen Jahren von der DRV-Bund einen mehrseitigen Fragebogen erhielt, wo u.a. ein Blatt bei war, wo man für das letzte Jahr für jeden Monat den Bruttobetrag und den Beschäftigungsort eintragen musste. Der ganze Fragebogen war so gehalten, dass die DRV-Bund davon überzeugt ist, dass man arbeitet. Nirgendwo konnte man ankreuzen, dass man keine Beschäftigung ausübt. Der ganze Fragebogen drückte aus, wir misstrauen dir zutiefst!

Ich war total erschreckt, mein Herz klopfte bis zum Hals, es wurde mir richtig Angst gemacht.

Umso mehr war ich dann erstaunt, dass ich bereits zwei Tage nach Rücksendung des Fragebogens, die Weiterbewilligung der Rente erhielt.

Für dieses Angstmachen von Kranken sollten sich die Verantwortlichen bei der DRV-Bund schämen.

Wenn die DRV-Bund den Versicherten derart misstraut, können sie ja einen Außendienst unterhalten, der überprüft, ob Erwerbsminderungsrentenbezieher wirklich keiner Beschäftigung nachgehen. Aber diese pauschale Verdächtigung ist einer gesetzlichen Rentenversicherungsanstalt nicht würdig.

Wenn dies so ist (und nach den verschiedenen Kommentaren hier, scheint dies der Fall zu sein), dann stimme ich Ihnen voll und ganz zu! Das ist ein Verstoß gegen Gleichbehandlung der Versicherten! Gerade wenn Menschen im Vorfeld sehr hart und lange um die Rente kämpfen mussten und sie wegen psychischer Probleme bekommen (Angstzuständen z.B.) ist so ein Vorgehen auch noch völlig kontraproduktiv. Diese Menschen werden künftig ganz sicher keinerlei Anstalten mehr machen, sich vielleicht doch wieder in das Arbeitsleben versuchsweise anzutasten, vor lauter Angst und Panik, dass solche Signale sofort eine Überprüfung zur Folge haben könnte mit erneuten Gutachterterminen&Co. Richtig und sinnvoll wäre es (wie es ja offenbar bei anderen Trägern gehandhabt wird), jeden Nebenerwerb zu melden und erst wenn die entsprechenden Grenzen überschritten werden, ist dann entsprechend den Regeleungen die Rente zu reduzieren.
Andyam 02.03.2017 | 07:39
gottlieb schrieb

Ich halte es für einen Skandal, dass die DRV-Bund derart unterschiedlich im Vergleich zu den Regionalträgern der Rentenversicherung handelt.

Ich erinnere mich, dass ich zu meiner Erwerbsminderungsrentenzeit nach einigen Jahren von der DRV-Bund einen mehrseitigen Fragebogen erhielt, wo u.a. ein Blatt bei war, wo man für das letzte Jahr für jeden Monat den Bruttobetrag und den Beschäftigungsort eintragen musste. Der ganze Fragebogen war so gehalten, dass die DRV-Bund davon überzeugt ist, dass man arbeitet. Nirgendwo konnte man ankreuzen, dass man keine Beschäftigung ausübt. Der ganze Fragebogen drückte aus, wir misstrauen dir zutiefst!

Ich war total erschreckt, mein Herz klopfte bis zum Hals, es wurde mir richtig Angst gemacht.

Umso mehr war ich dann erstaunt, dass ich bereits zwei Tage nach Rücksendung des Fragebogens, die Weiterbewilligung der Rente erhielt.

Für dieses Angstmachen von Kranken sollten sich die Verantwortlichen bei der DRV-Bund schämen.

Wenn die DRV-Bund den Versicherten derart misstraut, können sie ja einen Außendienst unterhalten, der überprüft, ob Erwerbsminderungsrentenbezieher wirklich keiner Beschäftigung nachgehen. Aber diese pauschale Verdächtigung ist einer gesetzlichen Rentenversicherungsanstalt nicht würdig.

Vor was hatten Sie denn Angst? Doch nicht etwa davor, dass herauskommt, dass Sie zu Unrecht Rente beziehen? Kürzlich habe ich von meiner Kfz-Versicherung einen Fragebogen bekommen und mußte den Kilometerstand von meinem Fahrzeug angeben. Die wollten überprüfen, ob meine Angaben zu den jährlich gefahrenen Km stimmen. Na und, ich habe damit keine Probleme. Wenn meine Angaben stimmen, schockt mich auch kein Fragebogen. Genauso sehe ich das mit dem Rentenfragebogen. Wenn ich die Rente zu Recht beziehe, fülle ich den Fragebogen aus (5 Minuten?) und gut is, wo ist da eigentlich das Problem? Ich habe dies mehrfach bei meiner Schwester gemacht, die leider zwztl. an der Krankheit verstorben ist, wir hatten damit jedenfalls kein Problem.
abcam 02.03.2017 | 07:51
Andy schrieb

Also ich bleibe dabei.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, die letztendlich von der Versichertengemeinschaft erbracht wird.

Eine stichprobenweise Überprüfung von Zeit zu Zeit, ob die zur Auszahlung dieser Leistung zugrundegelegten Sachverhalte noch zutreffen, halte ich durchaus für angemessen und

auch richtig.

Keinem wird irgendwas genommen, wenn sich nichts geändert hat.

Bei der Arbeitsagentur kann ich mich auch nicht einfach zurücklehnen, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos werde.

Ein Mensch ist kein Auto, bei dem man die Gesundheit (vor allem die psychische) einfach an einer ablesbaren Skala ablesen kann. Ein Brief meiner KFZ Versicherung würde mich auch völlig kalt lassen. Da hängt keine Exisitenz dran. Wer als Angstpatient einmal das Martyrium der Gutachtermaschinerie monate- oder jahrelang durchlaufen hat mit allen finanziellen Problemen und exisitenziellen Unsicherheiten in dieser Zeit, für den ist so ein für sie 'harmloses' Überprüfungsformular ein enorme angstauslösende Ereignis. Ihre Antwort zeigt, dass Sie absolut keine Ahnung haben, was psychische Probleme sind. Und der Unterschied zwischen Auto und Mensch scheint Ihnen auch nicht so ganz klar zu sein.
franz123am 02.03.2017 | 08:02
Danke abc Sie waren schneller unsere Beiträge haben sich überschnitten! LG Franz
franz123am 02.03.2017 | 07:57
Andy schrieb

Also ich bleibe dabei.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, die letztendlich von der Versichertengemeinschaft erbracht wird.

Eine stichprobenweise Überprüfung von Zeit zu Zeit, ob die zur Auszahlung dieser Leistung zugrundegelegten Sachverhalte noch zutreffen, halte ich durchaus für angemessen und

auch richtig.

Keinem wird irgendwas genommen, wenn sich nichts geändert hat.

Bei der Arbeitsagentur kann ich mich auch nicht einfach zurücklehnen, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos werde.

Ich war total erschreckt, mein Herz klopfte bis zum Hals, es wurde mir richtig Angst gemacht.
Vor was hatten Sie denn Angst? Doch nicht etwa davor, dass herauskommt, dass Sie zu Unrecht Rente beziehen? Kürzlich habe ich von meiner Kfz-Versicherung einen Fragebogen bekommen und mußte den Kilometerstand von meinem Fahrzeug angeben. Die wollten überprüfen, ob meine Angaben zu den jährlich gefahrenen Km stimmen. Na und, ich habe damit keine Probleme. Wenn meine Angaben stimmen, schockt mich auch kein Fragebogen. Genauso sehe ich das mit dem Rentenfragebogen. Wenn ich die Rente zu Recht beziehe, fülle ich den Fragebogen aus (5 Minuten?) und gut is, wo ist da eigentlich das Problem? Ich habe dies mehrfach bei meiner Schwester gemacht, die leider zwztl. an der Krankheit verstorben ist, wir hatten damit jedenfalls kein Problem. [/quote Sie haben das für Ihre Schwester gemacht......und wie hat sich Ihre Schwester dabei gefühlt? Scheinbar war Sie ja nicht in der Lage den Fragebogen selber zubeantworten! Da es um die Existenz des Rentners geht ist das ganz was anderes als einen Fragebogen zur Kfz-Versicherung auszufüllen.....und wenn es einen dann noch nicht mal persönlich betrifft ist Ihre Antwort schon lächerlich!! Wenn alle Rententräger gleich handeln ist das in Ordnung.....aber nicht so.....scheinbar haben Sie nichts verstanden!! MfG Franz
Grenzeram 02.03.2017 | 08:33
Es ist wirklich schlimm was sich die DRV Bund hinsichtlich dieser Nachprüfungen erlaubt. Andere RV Träger sind da völlig anders " gepolt " . Hatte vor vielen Jahren im EM-Rentenverfahren mal bei meinem behandelndem Arzt einen Befundberichtsanforderung von der DRV Bund abgegeben den er ausfüllen sollte. Er wunderte sich das in meinem Fall überhaupt so ein Bericht angefordert wurde von der DRV und sagte dann : " Naja das kennt man ja schon von denen " ... Und dann erzählte er mir das ein enger Verwandter von ihm bei der DRV Bund in Berlin arbeitet. Er sagte mir dann - aufgrund Infos des Verwandten - das die DRV oft im vorauseilendem Gehorsam der Berliner Politik handelt und viele neue Dinge / Prozesse wie zb. neue EDV Programme oder neue Verfahrensweisen zuerst immer in Berlin erprobt werden und dann auf die anderen RV Träger gegebenfalls übertragen werden. Ausserdem fühlten sich die " Berliner " so als eine Art oberste und wichtigste aller Rententräger die über allen anderen RV Trägern steht. Das sich die DRV Bund hier im Forum gar nicht beteiligt spricht ja auch Bände.
Andyam 02.03.2017 | 10:14
Also ich bleibe dabei. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, die letztendlich von der Versichertengemeinschaft erbracht wird. Eine stichprobenweise Überprüfung von Zeit zu Zeit, ob die zur Auszahlung dieser Leistung zugrundegelegten Sachverhalte noch zutreffen, halte ich durchaus für angemessen und auch richtig. Keinem wird irgendwas genommen, wenn sich nichts geändert hat. Bei der Arbeitsagentur kann ich mich auch nicht einfach zurücklehnen, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos werde.
franz123am 02.03.2017 | 16:35
Andy schrieb

Also ich bleibe dabei.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, die letztendlich von der Versichertengemeinschaft erbracht wird.

Eine stichprobenweise Überprüfung von Zeit zu Zeit, ob die zur Auszahlung dieser Leistung zugrundegelegten Sachverhalte noch zutreffen, halte ich durchaus für angemessen und

auch richtig.

Keinem wird irgendwas genommen, wenn sich nichts geändert hat.

Bei der Arbeitsagentur kann ich mich auch nicht einfach zurücklehnen, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos werde.

Andy mit 63 wird Ihnen bei der Arbeitsagentur eine Verrentung mit Abschlag angeboten.....ansonsten müssen Sie sich bewerben und rutschen dann evt. in Hartz IV ab wobei das ja nicht mal unbedingt schlimm sein muss......wenn die Rentenansprüche eh nicht höher sind! Nochmal Andy es geht um Gleichstellung also wenn alle Frührentner von den Rententrägern angeschrieben werden ist das in Ordnung.....aber nicht wenn nur ein Rententräger seine Kunden unter Generalverdacht stellt! Ich hoffe Sie haben verstanden.....wie Ihre Schwester das gesehen hat haben Sie auch nicht beantwortet! MfG
Nachfrageram 02.03.2017 | 17:02
......aber jedesmal anders beantwortet! So wird das Fragen nicht aufhören wenn nicht mal die Experten eine eindeutige Antwort geben! Stimmt das mit den 55 Jahren bei der DRV Bund nun oder nicht? Wird ab 55 von weiteren Fragebögen abgesehen?
GroKoam 02.03.2017 | 19:23
Nachfrager schrieb

Sie scheinen viel Zeit zu haben KSC um hier alles nachzulesen... .da hätten sie auch einen Kollegen

nach der richtigen Antwort fragen können ......achja das ist ja zuviel verlangt....sorry

Hallo abc, zu diesem Thema sollten Sie die Suchfunktion bemühen. Die Thematik wurde schon des Öfteren aufgegriffen.
......aber jedesmal anders beantwortet! So wird das Fragen nicht aufhören wenn nicht mal die Experten eine eindeutige Antwort geben! Stimmt das mit den 55 Jahren bei der DRV Bund nun oder nicht? Wird ab 55 von weiteren Fragebögen abgesehen?
Wenn es so viele unterschiedliche Antworten gibt dann hast Du die freie Auswahl. Gratuliere.
KSCam 02.03.2017 | 19:54
Wie bereits gestern gesagt: die Diskussion hier bringt keinen weiter. Ich stelle fest, mit dieser Aussage hatte ich ziemlich Recht. Frage an alle: Was macht es für einen Sinn sich in diesem Forum darüber "auszukotzen" wie die DRV Bund in Berlin in dieser Frage verfährt? Die DRV Bund macht hier im Forum nicht mit; also muss jeder der das ungerecht, blöd oder sonst was findet, sich nicht hier im Forum auslassen, sondern sich direkt bei der DRV Bund, 10704 Berlin beschweren und seinen Unmut dort anbringen. Das wird kein eingeteilter Experte (=Mitarbeiter eines Regionalträgers) für irgendeinen Fragesteller im Forum tun - auch mir ist dazu meine Arbeitszeit zu schade,....so gesehen war es sonnenklar wie die Expertenantwort ausfällt.
Nachfrageram 02.03.2017 | 20:06
Sie scheinen viel Zeit zu haben KSC um hier alles nachzulesen... .da hätten sie auch einen Kollegen nach der richtigen Antwort fragen können ......achja das ist ja zuviel verlangt....sorry
abcam 02.03.2017 | 20:07
KSC schrieb

Wie bereits gestern gesagt: die Diskussion hier bringt keinen weiter. Ich stelle fest, mit dieser Aussage hatte ich ziemlich Recht.

Frage an alle: Was macht es für einen Sinn sich in diesem Forum darüber "auszukotzen" wie die DRV Bund in Berlin in dieser Frage verfährt?

Die DRV Bund macht hier im Forum nicht mit; also muss jeder der das ungerecht, blöd oder sonst was findet, sich nicht hier im Forum auslassen, sondern sich direkt bei der DRV Bund, 10704 Berlin beschweren und seinen Unmut dort anbringen.

Das wird kein eingeteilter Experte (=Mitarbeiter eines Regionalträgers) für irgendeinen Fragesteller im Forum tun - auch mir ist dazu meine Arbeitszeit zu schade,....so gesehen war es sonnenklar wie die Expertenantwort ausfällt.

Die DRV Bund macht hier im Forum nicht mit; also muss jeder der das ungerecht, blöd oder sonst was findet, sich nicht hier im Forum auslassen, sondern sich direkt bei der DRV Bund, 10704 Berlin beschweren und seinen Unmut dort anbringen.
Hallo KSC Ich kann nur für mich sprechen. Meine ursprüngliche Frage war ja, ob es darüber Infos gibt (oder eigene Erfahrungen) ob es Überprüfungen auch noch jenseits der 60 gibt. Mir war bis dahin gar nicht so klar, welche Ausnahme die DRV Berlin in der Hinsicht ist und dass sie auch gar nicht hier direkt am Forum beteiligt ist. Jemand, der in diesem Forum nicht 'zuhause' ist und erst seit kurzem mit der ganzen Materie zu tun hat erhält auich mit Suchfunktkion nicht unbedingt eine gute Antwort. Z.B. geht aus den alten threads nicht so klar hervor, dass die DRV Berlin da völlig anders agiert als andere Rententräger. Für mich war dieser thread und die vielen verschiedenen Erfahrugnen/Kommentare der Teilnehmer sehr ergiebig und hat mir wirklich etwas gebracht und etwas mehr Licht in das ganze gebracht.
W*lfgangam 02.03.2017 | 22:01
Hallo abc, die DRV Bund macht nur das, was im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… eben die Hinterfragung, ob nach der vorausschauend 'absehbaren Zeit' die EM neu zu bewerten ist. Die Regionalträger sind da offensichtlich pragmatischer 'Scheiß auf den 1 Fall von Tausend, der wieder arbeiten kann, bevor wir 999 andere mit Verwaltungsverfahren regelmäßig hinterfragen und dafür auch noch die Kosten von 10 Fällen drauflegen'. Ist doch schön, wenn sich eine 'Anstalt' an Recht und Gesetz hält, die anderen kleinen im Kreis aber den Kosten-Nutzen-Effekt abwägen können ...Einheit in der DRV ist eben, wenn nicht alle im selben Boot sitzen müssen ;-) Gruß w.
Xyzam 02.03.2017 | 22:40
Hoffentlich wird das nicht zur Standardantwort der EXPERTEN !! Dann erübrigt sich die Moderation durch EXPERTEN Was bringt die Suchfunktion, die nicht immer funktioniert und nicht auf aktuellen Stand ist? Es kann sich schliesslich was geändert haben.
Matzeam 03.03.2017 | 15:28
Habe heute meine zweite Nachprüfung nach 2014 erhalten ! Bekomme seit 2011 volle EM-Rente unbefristet, bekam wieder eine Art Selbstauskunftsbogen zum ankreuzen. Bin bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland gemeldet! Alles nur eine reine Schikane, nur noch zu "Kot.en ! Bin 57 Jahre MfG
Grokoüberwacheram 04.03.2017 | 07:57
GroKo schrieb

Wenn es Dir nicht passt dann geh arbeiten und Du brauchst nicht mehr kotzen.

Habe heute meine zweite Nachprüfung nach 2014 erhalten ! Bekomme seit 2011 volle EM-Rente unbefristet, bekam wieder eine Art Selbstauskunftsbogen zum ankreuzen. Bin bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland gemeldet! Alles nur eine reine Schikane, nur noch zu "Kot.en ! Bin 57 Jahre MfG
Wenn es Dir nicht passt dann geh arbeiten und Du brauchst nicht mehr kotzen.
Denken und reden ist wohl nicht deine Stärke aber gut was kann man von einem besoffenen Affen erwarten!!
Muelleram 06.06.2018 | 06:32
Ich habe mit 52 Jahren befristete Altersrente bekommen .Es wird alle 2Jahre überprüft .Ich leide unter einem Trauma und bin seelisch krank e.t.c.Bei bestimmten Erkrankungen bekommt man gleich die EU Rente bis zum Rentenalter bewilligt. Z.b bei MS , Bibolare Depression u.s.w.
Rentner57am 14.11.2018 | 10:04
Der Rententräger setzt voraus das Sie arbeiten? Das kann nicht sein, es sei denn der Rententräger unterstellt ihnen Schwarzarbeit,was für alle Beteiligten,Arbeitnehmer und Arbeitgeber strafbar ist. Zudem besitzt jeder mündige Bürger in Deutschland eine Sozialversicherungskarte/Ausweis auf die seine Rentennummer vermerkt ist. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist Sozialabgaben auch an den Rententräger abzuführen weiß der Rententräger also sofort Bescheid das sie einer regulären Arbeit nachgehen, dass obwohl sie die volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Das nennt man dann im Voksmund Aufgeflogen oder Selbsteller.
Chris0301am 16.08.2019 | 18:00
Andy schrieb

Also ich bleibe dabei.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, die letztendlich von der Versichertengemeinschaft erbracht wird.

Eine stichprobenweise Überprüfung von Zeit zu Zeit, ob die zur Auszahlung dieser Leistung zugrundegelegten Sachverhalte noch zutreffen, halte ich durchaus für angemessen und

auch richtig.

Keinem wird irgendwas genommen, wenn sich nichts geändert hat.

Bei der Arbeitsagentur kann ich mich auch nicht einfach zurücklehnen, wenn ich mit 63 Jahren arbeitslos werde.

Keinem wird etwas genommen? Das ist Blödsinn! Ich hatte die EM-Rente auf Zeit, vier Jahre lang. Dann behauptete die DRVLandshut obwohl ein Facharzt, ein Psychologe und ein Hausarzt unter 3 Stunden arbeitsfähig bestätigen, ich sei gesund! Nach Widerspruch kam ein Gutachten bei der DRV das ebenfalls über 6 Stunden bescheinigte. Ich leitete Klage ein, musste ein Jahr auf Termin warte! Ein Jahr von Hartz4 leben! Auf die Tafel angewiesen! Jetzt bestätigte das Gutachten von Gericht endlich unter 3 Stunden und ich bekomme die Rente rückwirkend wieder. Keinen wird etwas genommen? Wer gibt mir das Jahr zurück? Rente bekomme ich zurück, das Jahr nicht! Wenn die DRV ehrlich spielen würde, wäre es wirklich kein Problem, nur leider versuchen Sie es immer wieder. Könnte ja klappen, dann sparen Sie Geld, klappt es nicht, auch nicht schlimm. Bekommen ja keine Strafe für das falsche Gutachten!
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