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Überprüfung EU-Rente

von kraxelhuber20.07.2009 | 12:00
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4 Antworten

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Das Bundessozialgericht hat am 02.05.2005 beschlossen eine Neuberechnung der Rente wegen voller EU zu veranlassen, wenn eine Weitergewährung vor dem 01.05.2007 lag.Ich bekam vom 01.03.2006 bis 30.09.2007 ersteinmal EU-Rente genehmigt.Stellte aber am 18.04.2007 den Antrag auf Weiterzahlung,also meiner Meinung vor dem Stichtag.Nun wurde meine Überprüfung abgelehnt,da meine Rente am 01.10.2007 weiter genehmigt wurde.Meine Frage ,lohnt sich ein Widerspruch und können mir meine paar Kröten von der AAÜG-Zeit(Techn.Intelligenz) verloren gehen?Hatte beim VdK mal nachgefragt,da sollte ich erst Mitglied werden, naja!!Wenn jemand eine verläßliche Info hat,würde ich mich freuen,denn ich habe nicht viel Zeit bis zum Widerspruch.Danke !!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kraxelhuber,

Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben, bzw. kann sich auch die laufende Rente erhöhen.

Begünstigt können all diejenigen sein, die eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten oder erhalten haben, die in der Zeit vom 1. Januar 1992

bis zum 30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurde.

Dies gilt auch dann, wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt wird oder wenn bereits eine Altersrente bezogen wird.

Nur diejenigen, die diese genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Somit hätte ein Widerspruch Ihrerseits m.E. keine Aussicht auf Erfolg, da Sie nicht zu dem beschriebenen Personenkreis gehören.

Einen ganz anderen, unabhängigen Sachverhalt zu dem oben beschriebenen Gebiet, stellt das Thema " BSG-Urteil zur Jahresendprämie " dar.

Das Urteil des Bundessozialgerichts betrifft nur diejenigen Personen, die bereits zu DDR - Zeiten einem Zusatzversorgungssystem ( z.b. Ingenieure,Techniker und Ingenieurökonomen ) angehörten und dort eingezahlt haben, oder bei denen durch einen Feststellungsbescheid des Zusatzversorgungsträgers die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem fiktiv anerkannt wurde.

3 Antworten

Agnesam 20.07.2009 | 12:39
Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Weitergewährungsantrages an. Maßgebend ist der Beginn der Weitergewährung, also hier der 1.10.2007. Ob sich überhaupt eine positive Änderung ergeben hätte, ist fraglich. Agnes
kraxelhuberam 21.07.2009 | 10:46
Ersteinmal vielen Dank an Agnes und Expertin für die schnelle und nette Antwort.Nur eines ist mir etwas unverständlich,warum der Stichtag der Weitergewährung und nicht der meines Antrages?Glaube nicht, daß zwischen meinem Antrag und Weitergewährung eine große Überprüfung stattgefunden hat.Mein Anliegen war der Beitrag in der"tag" von der Knappschaft Heft 3/2009 Seite 13(im Internet nachzulesen).Das leidige Thema ist doch, wenn man vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in die EU-Rente muß,mit den bekannten Abschlägen.Die Medien waren und sind ja voll, ob rechtens,Klage oder nicht etc.Wenn man gesund ist,Job hat heftet man nur die jährlichen Bescheinigungen immer ab,bis urplötzlich solch ein Fall wie bei mir eintritt.Bitte jetzt nicht mit Berufsunfähigkeitsversicherung kommen,diese hatte ich nicht.Deshalb klammert man sich an jeden "Strohhalm"um die Rente ein wenig anzuheben. Aber wie es aussieht,werde ich den Widerspruch sein lassen. MfG und danke nochmals!!
kraxelhuberam 21.07.2009 | 11:07
Auch Ihnen vielen Dank,habe mein Anliegen nochmals beim User Agnes erläutert und ist auch als Antwort an Sie gedacht. Danke MfG kraxelhuber
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