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Experten-Antwort

Überprüfung EU Rente

von Reteid04.02.2019 | 17:44
108 Ansichten
4 Antworten
Meine Frau bekommt seid 2011 EU-Rente. Diese fällt sehr niedrig aus. ( nicht einmal 500,- € Brutto ).Meine Frau ist 62 Jahre. Wir haben die Rente schon bei der DRV überprüfen lassen und sind mit den uns dort gemachten Erklärungen überhaupt nicht klar gekommen. Wir können uns aber einen unabhängigen Rentenberater nicht leisten, da ich selbst auch seit 01.01.2019 arbeitslos bin. Wo können wir die Rente noch überprüfen lassen, denn sie erscheint uns wirklich sehr niedrig. Wir haben in unserem Bekanntenkreis eine junge Frau,38 Jahre, die mit 18 Jahren einen Beruf erlernt hat, dann nie wieder gearbeitet hat und die seid einigen Jahren eine EU Rente von ca. 900,- € erhält.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2019 | 07:29

Hallo Reteid,

eine individuelle und kostenlose Beratung können Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie den Versichertenberatern/Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung und bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden erhalten. Den passenden Ansprechpartner vor Ort können Sie unter 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon) oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de erfragen.

3 Antworten

KSCam 04.02.2019 | 17:54
Als erstes können Sie mal die Zeiten und Beträge im Rentenbescheid mit Ihren Aufrechnungsbescheinigungen abgleichen. Das sind die "Zettel" die Sie jedes Jahr von Ihren Arbeitgebern bekommen haben (hoffentlich haben Sie das Zeug noch). Stehen da die gleichen Zeiten und Beträge drin, ist schon mal vieles geprüft. Und ob Kinder, Schulzeiten ab 17, Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten drin stehen kann man auch leicht selbst prüfen, sofern man Zahlen lesen kann. Gehen Sie davon aus, dass der Computer richtig rechnet, wenn die gespeicherten Versicherungszeiten komplett erfasst sind. Im übrigen hat jeder Kunde damals beim Rentenantrag doch hoffentlich alle rentenrechtlichen Zeiten angegeben?
EM-Rentneram 04.02.2019 | 19:25
Wer recht früh in seiner beruflichen Laufbahn erwerbsgemindert wird und zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Ausbildung und Tätigkeit gut verdient, bei dem wird von diesem Einkommen auf die gesamte restliche Zurechnungszeit hochgerechnet, ohne Lücken und Zeiten der Arbeitslosigkeit, Stundenreduzierung aus welchen Gründen auch immer, die ansonsten möglicherweise im späteren Leben noch aufgetreten wären. Das kann zu einer recht hohen EM-Rente führen. Ein Mensch, bei dem die Erwerbsminderung erst spät im Leben eintritt, hat womöglich eine lückenhafte Erwerbsbiografie (wie das heute öfter vorkommt) oder hat Zeiten mit Teilzeit oder Arbeitslosigkeit hinter sich. Die EM-Rente errechnet sich aber aus dem Durchschnitt der bis dahin zurückgelegten Renten-Beiträge. Ob das im Falle ihrer Frau auch zutrifft, weiß ich nicht, aber vielleicht hat sie mal länger Teilzeit gearbeitet, was ja schon alleine zu weniger Rentenpunkte führt.
W*lfgangam 04.02.2019 | 19:33
Hallo Reteid, Ihre Frau hat eine Zurechnungszeit von lediglich 6 Jahren bis zum 60 Lbj. erhalten - auf der Basis der durchschnittlichen Wertigkeit (Gesamtleistungswert genannt) der Versicherungszeiten bis zum 56. Lbj. Bei der Höhe ihrer Rente deutet das auf einen geringen Durchschnittswert hin, sodass für die extra dazu gerechneten 6 Jahre auch nicht viel auf die 'real' erarbeitete Rente drauf kam. Jüngere Versicherte, besonders wesentlich jüngere Versicherte, haben eine längere Zurechnungszeit. Grundsätzlich auch einen deutlichen höheren Durchschnittswert bis zum Renteneintritt: Lehrzeit wird auf 100 % Einkommen gesetzt, Kindererziehung bis zum jeweils 10. Lbj. ebenfalls auf 100 %. Bis zum viel späteren Rentenbeginn daher keine 'schlechten'/unterdurchschnittlichen Rentenzeiten /keine Chance für Lücken /keine Chance für Teilzeitbeschäftigung. Durch diesen höheren Durchschnittswert ergibt sich dadurch auch ein deutlich höherer Durchschnittswert für die wesentlich längere Zurechnungszeit bis 60/62+. Ist natürlich nur eine sehr vereinfachte Darstellung der Berechnung einer EM-Rente ... Legen Sie beide Rentenberechnungen nebeneinander und Sie werden die unterschiedlichen Bewertungen direkt vergleichen können. > Wo können wir die Rente noch überprüfen lassen, denn sie erscheint uns wirklich sehr niedrig. Schein und Sein, das ist persönliches 'Empfinden'. Vergleichen Sie – wie von @KSC angeregt – den Versicherungsverlauf Ihrer Frau mit den tatsächlichen Zeiten/Unterlagen ...passt das zusammen, ist die Berechnung auch richtig. Und, da die DRV bereits im Rahmen einer Überprüfung die Berechnung erneut unter die Lupe genommen hat (die hat nicht im Mindesten den 'Auftrag' oder das Bestreben, die Rente bewusst 'kleinzurechnen'), dürfte die Berechnung anhand der Versicherungsbiographie sicher richtig sein. Daneben können Sie mit dem Bescheid natürlich auch in Ihrem örtlichen Versicherungsamt aufschlagen ...so weit die wissend sind, wird ein Blick in die Berechnungsgrundlagen riskiert/bewertet und eigentlich schon 'auf den ersten Blick' grob der Rentenbetrag überschlagen – und auf 50 EUR genau bestätigt, ohne den vorher zu kennen :-) Gruß w.
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