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Experten-Antwort

Überprüfung nach Widerspruchsfrist Rentenlaufzeit?

von Frage06.11.2015 | 08:17
1979 Ansichten
7 Antworten
Guten Morgen, Hoffe kann mich verständlich ausdrücken, habe im August die Rente verlängert bekommen, somit ist die Widerspruchszeit rum. Gibt es denn so etwas wie einen Überprüfungsantrag bezgl.der Bewilligten Laufzeit der Rente? Weil folgendes, hab im März 08 eine Reha Beantragt im Juni und Juli befand ich mich dort, bin AU dorthin und AU entlassen, dann einen Rentenantrag im September gestellt, der Bewilligt wurde. Bin also evtl. über der 9 Jahresfrist wenn man die neuste Verl.mit einbezieht bis Juli 17, wo es hätte unbefristet geben müssen da nun nun erneut 2 Jahre verl.hat und nun kommt das ABER ich hab den Verdacht ich bin mit der letzten Verl.schon über der 9 Jahresregelung, ich hatte diese Woche komplette Akteneinsicht, dort fiel mir folgender Zettel in die Hände, Originaltext: Zitat"Zentrale Warnungsprüfung Nach § 116 Abs 2 SGB VI kann der Antrag auf Leistungen zur Rehabilation unter bestimmten Voraussetzungen als Antrag auf Rente gelten.In den letzten 12 Kalendermonaten vor angegeben Rentenbeginn wurde ein Antrag auf Leistungen zur Rehabiliation abgelehnt. Bitte überprüfen ob ggf.§ 116 ( 2 ) SGB VI Anwendung findet."Zitat Ende Das stimmt ja so nicht, ich war 3 Monate davor in einer Reha der DRV, wurde dort nur AU entlassen. Das wusste ich vorher nicht erst seit dieser Woche, man kann ja nicht alles wissen. Deswegen die Frage gibt es eine Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach Ablauf der Widerspruchsfrist nur für die Laufzeit? Weil ich denke man hätte als Rentenbeginn dann das Datum des Rehaantrags oder Rehaantrittsdatum nehmen müssen? Man hat auch nur eine neue Diagnose berücktsichtigt aber darum geht es mir nicht nur um die Laufzeit, weil evtl.die 9 Jahre mit der letzten Bewilligung voll wären. Vielen Dank Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2015 | 12:46

Hallo Frage,

natürlich können sie einen Überprüfungsantrag stellen. Doch sehen wir nur geringe Chancen, dass diesem Stattgegeben werden wird. Ohne die Akte zu kennen ist eine abschließende Antwort immer schwer zu geben. Wahrscheinlich hat man aber als Versicherungsfall bei Ihnen auf den Rentenantrag vom September 2008 abgestellt. Dies erklärt dann auch den Rentenbeginn 01.04.2009. Auch bei einer früheren Rentenantragstellung (hier Umdeutung des Reha-Antrags) würde sich grundsätzlich am Versicherungsfall und damit am Rentenbeginn nichts ändern.

6 Antworten

hinten wie von vorneam 06.11.2015 | 08:29
Frage schrieb

@ Schade

Danke für die Antwort

Gebe ich Recht das nach über 6 Jahren was spät, aber man kann ( leider ) nicht alles wissen, ich hab es erst am Montag erfahren nach der Akteneinsicht bzw da wurde ich erst stutzig, als mir dieses Blatt in die Hände fiel mit der Zentralen Warnungsprüfung.

Ja, es gibt die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Das stimmt so nicht. Der Rentenbeginn ist abhängig vom Eintritt der Erwerbsminderung und vom Datum der wirksamen Antragstellung. Ohne Ihren Fall (und den Inhalt Ihrer Akte) zu kennen, wird es nun aber schwierig, konkreter zu werden. Allgemein: die vorher befristete Rente wegen Erwerbsminderung wird erst unbefristet geleistet, wenn die Gesamtdauer der Befristungen 9 Jahre überschreitet. Dies rechnet sich von ihrem erstmaligen Beginn an und gilt auch nur, wenn sie nicht arbeitsmarktbedingt ist. Arbeitsmarktbedingte Renten wegen Erwerbsminderung sind immer zu befristen, unabhängig von einer Gesamtdauer. Wann hat ihre Rente denn erstmalig begonnen? Hier rechnen Sie einfach 9 Jahre drauf. Wenn die Rente arbeitsmarktbedingt sein sollte, finden Sie hierzu einen expliziten Hinweis im Bescheid, dass die Rente "auch auf den Verhältnissen des (Teilzeit-) Arbeitsmarktes beruht".
Frageam 06.11.2015 | 08:39
Danke für die Antwort. Nein ist keine Arbeitsmarktrente. Also Antrag gestellt im September 08 dann steht dort Rente beginnt am 1.4.09 also 7 Monate später? Kommt mir so seltsam vor, wegen dieser Zentralen Warnungsprüfung ( siehe oben ) weil ja nix abgelehnt wurde und weil ich daraus lese das man das Rehantragsdatum/antrittsdatum hätte nehmen müssen/können , im August folgte dann ein MDK Gutachten wo sich der Reha anschloss nur das der MDK schrieb Dauerhaft, weil dann wäre ja März oder Juni 08 das Datum. Da nun 2 Jahre erneut verlängert, wäre ich mit dieser Verlängerung schon über den 9 Jahren. Nehmen wir mal Rehantrittsdatum um zu zeigen wie ich es meine wäre 1.6.08-31.7.17, also über 9 Jahre, nimmt man Rehaende wäre es der 17.7.08-31.7.17
Frageam 06.11.2015 | 08:42
Nimmt man Rehantragsdatum wäre es 1.3.08-31.7.17 also egal welches Datum ich nehme wäre über den 9 Jahren.
Schadeam 06.11.2015 | 08:49
Scheint mir relativ spät nach über 6 Jahren plötzlich den Rentenbeginn anzweifeln zu wollen...... Aber weis drum, schreiben Sie den Überprüfungsantrag, wenn Sie meinen das tun zu müssen. Im Erfolgsfall brauchen Sie keinen weiteren Verlängerungsantrag stellen,....... Ob es das wert ist?
Frageam 06.11.2015 | 08:54
@ Schade Danke für die Antwort Gebe ich Recht das nach über 6 Jahren was spät, aber man kann ( leider ) nicht alles wissen, ich hab es erst am Montag erfahren nach der Akteneinsicht bzw da wurde ich erst stutzig, als mir dieses Blatt in die Hände fiel mit der Zentralen Warnungsprüfung.
Batrixam 06.11.2015 | 09:10
Wenn die 9 Jahre erst während der jetzt erfolgten Verlängerung erreicht werden, kann die unbefristete Rente erst mit der nächsten Weitergewährung erfolgen!
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