Hallo Frage,
natürlich können sie einen Überprüfungsantrag stellen. Doch sehen wir nur geringe Chancen, dass diesem Stattgegeben werden wird. Ohne die Akte zu kennen ist eine abschließende Antwort immer schwer zu geben. Wahrscheinlich hat man aber als Versicherungsfall bei Ihnen auf den Rentenantrag vom September 2008 abgestellt. Dies erklärt dann auch den Rentenbeginn 01.04.2009. Auch bei einer früheren Rentenantragstellung (hier Umdeutung des Reha-Antrags) würde sich grundsätzlich am Versicherungsfall und damit am Rentenbeginn nichts ändern.
@ Schade
Danke für die Antwort
Gebe ich Recht das nach über 6 Jahren was spät, aber man kann ( leider ) nicht alles wissen, ich hab es erst am Montag erfahren nach der Akteneinsicht bzw da wurde ich erst stutzig, als mir dieses Blatt in die Hände fiel mit der Zentralen Warnungsprüfung.
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