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Überprüfung unbefristete EM-Rente

von Edwina Melchior02.08.2013 | 15:11
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20 Antworten
Guten Tag, ich habe letzte Woche eine unbefristete EM-Rente rückwirkend bestätigt bekommen. Ursache sind Verletzungsfolgen. Nach langer Krankschreibung und Reha, habe ich jetzt zumindest dahingehend Klarheit. Im Rentenbescheid steht, dass auch unbefristete Renten überprüft werden können. Nun ist es so, dass ich neurologische Dauerschäden habe, die nach heutigem medizinischen Stand so bleiben und auch nicht therapierbar sind. In den nächsten Wochen sind die Therapien beendet. Wie ist das bei einer Überprüfung, z. B. in zwei/drei Jahren... wenn ich bis dahin keine Ärzte/Therapeuten mehr "brauche". Muss man bei einer Überprüfung aktuelle Arztberichte einreichen? Bis ich dann einen Facharzttermin habe, diesem meine Krankengeschichte erzählt habe, dazu sage, dass ich "eigentlich" keinen Arzt brauche, sondern nur einen Bericht für die DRV...? Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, weiter regelmäßig zum Arzt gehen, obwohl ich austherapiert bin, nur zur Vorsorge, falls ich mal einen Arztbericht brauche? Wenn ich mich umständlich ausgedrückt habe, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich hoffe aber, dass mir hier jemand Auskunft geben kann. Vielen Dank Edwina Melchior

20 Antworten

Otto N.am 02.08.2013 | 15:33
Zunächst einmal besteht keinerlei Verpflichtung, während des Rentenbezuges weiterhin Arztkontakte zu pflegen. Das kann allerdings von Vorteil sein, falls die DRV irgendwann einen aktuellen Befundbericht anfordern sollte. Allternativ dazu bliebe sonst nur eine Untersuchung durch einen von der DRV bestimmten sozialmedizinischen Gutachter.
Reineram 02.08.2013 | 16:41
In die Glaskugel kann keiner schauen. Aber normalerweise ist man in Dauerbehandlung. Wenn keiner mehr krank sein sollte, dann ist die Rente auch nicht berechtigt.
Edwina Melchioram 02.08.2013 | 18:22
Hallo Reiner, ist "nett" gemeint, aber, mit austherapiert meinte ich nicht, dass ich dann nicht mehr krank bin. Vielmehr ist es so, dass nach heutigem medizinischen Wissensstand, keine Verbesserung meiner gesundheitlichen Einbußen möglich ist. Zur Verdeutlichung: Bein ist ab und wächst auch nicht nach. Augenlicht ist weg und kommt auch nicht wieder. Hirnschaden ist da und kann auch nicht "wegoperiert" werden. Ja, ich weiß, dass auch beidseitig amputierte arbeiten gehen und auch Menschen die im Rollstuhl sitzen. Da jeder hier weiß (setze ich mal voraus), dass man nicht einfach so eine volle, unbefristete Rente bekommt, dürften "Belehrungen" Ihrer Art überflüssig sein. Mit geht es um Erfahrungsberichte bzw. fachlich fundierte Auskünfte der Experten. Gibt es eine einheitliche Vorgehensweise bei Überprüfungen von dauerhaft EM-Berenteten? Ich las hier im Forum schon von EM-Rentner, die einfach nur einen Fragebogen ausfüllen mussten...
Otto N.am 02.08.2013 | 18:54
Edwina Melchior schrieb

An Bertl, Richard und Rentenprüfer,

warum mit diesen Worten, warum unfreundlich, warum belehrend und herablassend?

Edwina Melchior

Nein, es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen. Überprüfungen sind immer individuell. Manche Rentner werden nie überprüft, manche bekommen hin und wieder einen Fragebogen zugeschickt und andere müssen aktuelle Befundberichte einreichen oder werden gar vom sozialmedizinischen Dienst der DRV neu begutachtet. Pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich. Sie können allerdings bei der DRV anrufen und nachfragen, ob und wann bei Ihnen Überprüfungen vorgesehen sind. Diese Daten werden nämlich nach abgeschlossener Antragsbearbeitung in Ihrer Akte vermerkt. Ob man allerdings schlafende Hunde wecken sollte, ist eine andere Frage.....
?am 02.08.2013 | 20:46
" Gibt es eine einheitliche Vorgehensweise bei Überprüfungen von dauerhaft EM-Berenteten. " Klares Nein. Das macht jeder RV Träger wann und wie er will.
Edwina Melchioram 02.08.2013 | 21:18
Vielen Dank an Otto N. und ? Edwina Melchior
Bertlam 02.08.2013 | 22:15
Reiner schrieb

In die Glaskugel kann keiner schauen.

Aber normalerweise ist man in Dauerbehandlung.

Wenn keiner mehr krank sein sollte, dann ist die Rente auch nicht berechtigt.

Viel Ahnung haben Sie wohl nicht. Es gibt durchaus Krankheiten,bei denen man medikamentös eingestellt wird und dann höchstens beim Hausarzt ab und an kontrolliert wird,ob die Dosis noch stimmt. Und trotzdem ist man mit solchen Erkrankungen nicht Erwerbsfähig. Beispielsweise psychische Krankheiten.
Muttiam 02.08.2013 | 22:13
Edwina Melchior schrieb

An Bertl, Richard und Rentenprüfer,

warum mit diesen Worten, warum unfreundlich, warum belehrend und herablassend?

Edwina Melchior

Bei Hirnschaden können aber Ergotherapeuten und Neuropsychologen die verbliebenen Fähigkeiten schon noch etwas verbessern. ich würde also schon dranbleiben!
maxam 03.08.2013 | 21:33
Hallo Edwina! Sollten Sie die Rente über den DRV Bund Berlin beziehen so ist es möglich das Sie alle zwei Jahre einen Selbstauskunftsfragebogen bekommen! Dort werden Sie unter anderem darüber befragt ob Sie noch in ärtzlicher Behandlung sind usw. also wäre es ratsam das auch bleiben! Ich schreibe das hier nur das Sie nicht vor den Kopf gestossen werden wenn es je zu solch einer Postsendung kommen sollte! Alles Gute Max
DGam 03.08.2013 | 23:58
Wenn der Auskunftsbogen kommt und ausgefüllt werden soll, so genügt es mMn - wenn man keine Arztbesuche "nachweisen" kann, der Vermerk, dass sich nichts verändert hat. Man nuss ja nicht unnötig die Gesundheitskassen belasten! LG
maxam 04.08.2013 | 06:47
DG schrieb

Wenn der Auskunftsbogen kommt und ausgefüllt werden soll, so genügt es mMn - wenn man keine Arztbesuche "nachweisen" kann, der Vermerk, dass sich nichts verändert hat.

Man nuss ja nicht unnötig die Gesundheitskassen belasten!

LG

Ja sicher kann man machen.....aber wenn der zuständige Sachbearbeiter sieht das man nicht in Behandlung ist oder war so könnte er doch auf den Gedanken kommen eine Begutachtung anzuordnen! Im vorliegenden Fall denke ich auch nicht das es soweit kommt aber generell steht man besser da wenn man in Behandlung bleibt... Max
Aqanoam 04.08.2013 | 15:48
Aqano schrieb
maxam 04.08.2013 | 13:36
Richard noch ein Nachwort: Wie das intern gehandhabt wird beim DRV Berlin weiß ich natürlich nicht......aber ich werde jedesmal gefragt, waren Sie beim Arzt,wann,wo und weshalb......und ich geh mal davon aus das hat seinen Grund.....oder? Schönen Sonntag Max
Richardam 04.08.2013 | 08:37
" Ja sicher kann man machen.....aber wenn der zuständige Sachbearbeiter sieht das man nicht in Behandlung ist oder war so könnte er doch auf den Gedanken kommen eine Begutachtung anzuordnen! Im vorliegenden Fall denke ich auch nicht das es soweit kommt aber generell steht man besser da wenn man in Behandlung bleibt... Max "
Max , Sie haben keine Ahung. Da ist dummes Zeug was Sie da schreiben ! Der SACHbearbeiter kann gar keinee Begutachtung ansetzen. Dies könnte höchstens der Arzt des med. Dienstes. bABER : Bei einer unbefristet zuerkannten Rente wird aber bereits bei ZUERKENNUNG der Rente festgelegt ob und wie Überprüfungen stattfindet. So einfach mal eben später noch eine Prüfung wird nur dann angesetzt wenn es dazu einen plausiblen Greund gibt ( z.b. Arbeitsaufnahme über das erlaubte Maßß heraus etc. ). Bei den rein papiermässigen Überprüfungen der DRV Bund spieltt die gesundheitliche Seite gar keine Rolle. und dafür braucht man nicht in ärzllicher Behandlung bleiben, weil eben ärztlicherseits gar nichts abgefragt wird. Bei diesen 2 järhigen, rein routinemässigen Ürberprüfungen der DRV Bind in Berlion geht es N U R darum festzustellen ob jemand zwischenzheitlich eine Arbeit aufgenommen hat die bisher nicht geneldet wurde und um sonst gar nichts !
Aqanoam 04.08.2013 | 15:38
Ich habe schon 6 Jahre eine Unbefristete EU Rente bin noch nie Überprüft worden.
maxam 04.08.2013 | 13:01
Hallo Richard! Da ich ja wie Sie schreiben keine Ahnung habe und diesen Fragebogen seltsamerweise alle 2 Jahre in Händen halte kann ich Ihnen fast auf den Wortlaut genau sagen was da drin steht! Also erzählen Sie bitte keine Märchen!! Das es in diesem Fragebogen im wesentlichen um die Arbeitsaufnahme geht ist mir auch klar! MfG Max
Rentenprüferam 04.08.2013 | 17:08
Aqano schrieb
Dann wird es aber mal Zeit. Werde mich MOntatg gleich darum kümmern das das vcerfahren bei ihnen eingeleitet wird.
Edwina Melchioram 04.08.2013 | 18:47
An Bertl, Richard und Rentenprüfer, warum mit diesen Worten, warum unfreundlich, warum belehrend und herablassend? Edwina Melchior
Ex-Rentneram 04.08.2013 | 20:01
Aqano schrieb
Das heißt gar nichts! Ich wurde 12 Jahre lang nie überprüft und dann war meine Rente auf einmal futsch. Begründung: Nach den uns vorliegenden aktuellen Erkenntnissen, sind Sie weder voll noch teilweise erwerbsgemindert. Laut meinem Anwalt hatte ich bloß unverschämtes Glück gehabt, dass meine Rente überhaupt jemals bewilligt wurde. Ein anderer Sachbearbeiter hätte meinen Antrag womöglich sofort abgelehnt!
-am 05.08.2013 | 07:09
Sofern Anlass zur Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen Ihrer Rente besteht, wird zu gegebener Zeit ein erneutes medizinisches Gutachten erstellt. Sollten hierfür keine aktuellen Unterlagen bei Ihren Ärzten vorhanden sein, kann über einen entsprechenden Facharzt eine Untersuchung veranlasst werden.
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