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" Ja sicher kann man machen.....aber wenn der zuständige Sachbearbeiter sieht das man nicht in Behandlung ist oder war so könnte er doch auf den Gedanken kommen eine Begutachtung anzuordnen! Im vorliegenden Fall denke ich auch nicht das es soweit kommt aber generell steht man besser da wenn man in Behandlung bleibt... Max "Max , Sie haben keine Ahung. Da ist dummes Zeug was Sie da schreiben ! Der SACHbearbeiter kann gar keinee Begutachtung ansetzen. Dies könnte höchstens der Arzt des med. Dienstes. bABER : Bei einer unbefristet zuerkannten Rente wird aber bereits bei ZUERKENNUNG der Rente festgelegt ob und wie Überprüfungen stattfindet. So einfach mal eben später noch eine Prüfung wird nur dann angesetzt wenn es dazu einen plausiblen Greund gibt ( z.b. Arbeitsaufnahme über das erlaubte Maßß heraus etc. ). Bei den rein papiermässigen Überprüfungen der DRV Bund spieltt die gesundheitliche Seite gar keine Rolle. und dafür braucht man nicht in ärzllicher Behandlung bleiben, weil eben ärztlicherseits gar nichts abgefragt wird. Bei diesen 2 järhigen, rein routinemässigen Ürberprüfungen der DRV Bind in Berlion geht es N U R darum festzustellen ob jemand zwischenzheitlich eine Arbeit aufgenommen hat die bisher nicht geneldet wurde und um sonst gar nichts !
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