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Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten

von Manfred30.07.2009 | 21:27
1783 Ansichten
20 Antworten
Hallo und einen schönen guten abend . Wer könnte mir zum o.g. Betreff mal was erklären - ohne das mir jemand sagt das es sich hierbei evtll. um Peanuts handelt und ich damit nicht auch noch die RV mit der Bearbeitung belasten soll so wie es schon mal hier irgendwann im Januar geschrieben wurde. Ich habe in der letzten Dezemberwoche an die DRV per Fax um Überprüfung und Neuberechnung von meiner befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente gebeten gem. Urteil des BSG vom 24.10.96 . Hier mal meine Daten : Erwerbsunfähigkeitsrente ab November 2000 - befristet bis 05/2003. Weitergewährung dieser Rente auf Zeit bis 08/2004 Weitergewährung dieser Rente auf Zeit bis 06/2006 Danach Weitergewährung abgelehnt. ...`´Es hätten dann bei jeder Zeitrentenverlängerung die Entgeltpunkte neu festgesetzt und die Rentenhöhe neu bestimmt werden müssen `` heißt es in einem mir vorliegenden Artikel einer Rentenzeitschrift. Da ich bis heute nichts von der RV erhalten habe -frage ich ob ich überhaupt auch zu diesem Kreis gehöre der diesen Anspruch geltend machen kann ? Oder betrifft das nur für Erwerbsminderungsrenten zu und nicht auf Erwerbsunfähigkeitsrenten ? Danke im voraus .

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 31.07.2009 | 09:54

Zu dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gehören alle Versicherten, die in der Zeit vom 01.01.1992 bis 30.04.2007 eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) bezogen haben, die in dieser Zeit mindestens einmal als Zeit- oder Dauerrente weitergezahlt wurde.

Also gehören Sie zu diesem Personenkreis.

Wann die Neuberechnung Ihrer Rente erfolgen soll, können Sie nur durch eine konkrete Nachfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Erfahrung bringen.

Der Stichtag "31.12.2008" hat etwas mit dem maximalen Nachzahlungszeitraum bei einer Erhöhung der Rente durch die Neuberechnung zu Tun. Eine Nachzahlung wird nämlich in diesen Fällen nur für maximal 4 Kalenderjahre vor dem Jahr, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wurde, ausgezahlt.

BEISPIEL Nr. 1: Beantragung der Neuberechnung am 27.12.2008; Nachzahlung maximal für die Zeit ab 01.01.2004

BEISPIEL Nr. 2: Beantragung der Neuberechnung am 04.01.2009; Nachzahlung maximal für die Zeit ab 01.01.2005

Eine Neuberechnung wirkt sich erst mal auf die Entgeltpunkte aus. Ergeben sich höhere Entgeltpunkte, steigt zwangsläufig aber auch die Höhe der mtl. Rente. Denn für die Berechnung der eigentlichen Höhe der Rente sind immer die Entgeltpunkte (mit) der Ausgangswert.

Moderatoren-Antwortam 03.08.2009 | 07:59

Die Voraussetzungen, unter denen eine befristete Rente wegen BU/EU bis 30.04.2007 neu zu berechnen ist, können Sie meiner Antwort vom 31.07.2009, 9:54 Uhr entnehmen.

Beruht die seinerzeit gezahlte EU-Rente gegenüber der BU-Rente auf einem neuen Leistungsfall, müssten die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung während der BU Ihres Mannes bei der EU-Rente mit berücksichtigt worden sein. Es kann aber auch sein, dass bei der EU-Rente sog. Besitzschutzentgeltpunkte maßgebend waren. D. h. die sich aus der EU-Rentenberechnung ergebenden Entgeltpunkte waren niedriger, und deswegen mussten mindestens die Entgeltpunkte aus der BU-Rente zugrunde gelegt werden. Um dies genauer beurteilen zu können, müsste man alle 3 Rentenbescheide nebeneinander legen und die Entgeltpunkteberechnungen vergleichen. Das würde allerdings die Möglichkeiten dieses Forums übersteigen. Hier könnte Ihnen aber bestimmt eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen weiterhelfen.

18 Antworten

Tipp des Tagesam 31.07.2009 | 07:52
Hallo Manfred, ich möchte Ihnen heut den Tipp des Tages gegen.Nehmen sie sich den Telefonhörer in die Hand und rufen sie bei der deutschen Rentenversicherung an. Und sie werden überrascht sein,w as passieren wird. Es wird Ihnen nämlich umgehend genau die Auskunft erteilt, die sie benötigen. Viel Glück !!
Skatrentneram 31.07.2009 | 08:16
Ja Sie gehören zu dem Kreis der noch Ansprüche haben könnte. Meine Frau hatte den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin am 24. April dieses Jahres gestellt und bekam in dieser Woche eine Mitteilung über die Neuberechnungen und die Höhe der Nachzahlung. Sie sollten auf jeden Fall bei Ihrem RV-Träger nachfragen ob Ihr Fax eingegangen ist und wie weit man in der Sachbearbeitung fortgeschritten ist, es lohnt sich.
Manfredam 31.07.2009 | 09:08
Guten morgen, an Tipp des Tages für den Tipp des Tages hatte ja im Dezember bei der DRV telef. angefragt ob ich zu diesem Personenkreis gehöre und die DRV Mitarbeiterin lapsig und kurz erklärte ``na dann schreiben se eben mal `` und auf mein Hinweis das meine Unterlagen evtll. alle beim Sozialgericht liegen könnten da ja ein Klageverfahren wegen der Nichtweitergewährung der Rente läuft, sagte man mir `` weiß ich nicht ob wir die benötigen `` ..`` vielleicht gehts auch an Hand der im Computer hinterlegten Zahlen `` .. eben dann `` na dann schreiben se mal ``. Nur soviel zum Anruf wo mir sofort Auskunft gegeben wird. Danke an die Antwort von Skatrentner : Habe mir den FAX Sendebericht seinerzeit ausgedruckt - Übertragung war alles ok - freut mich das es sich für Ihre Frau gelohnt hat . Damals wurde darauf hingewiesen das man diese Überprüfung unbedingt bis zum 31.12.2008 beantragen muss - deshalb ging auch alles sehr schnell per Fax -aber wie ich sehe kann ich diese Überprüfung auch jetzt nochmals per Brief einfordern also war dieser Termin nicht so ausschlaggebend ? Noch die Frage allgemein : Wurden bei der Neuberechnung die Entgeltpunkte erhöht ? oder der Rentenwert erhöht ? oder beides ? Bin halt nicht so gewandt - sorry - und vorab Danke für hoffentlich weitere Info`s zu dieser Anfrage
Haseam 31.07.2009 | 09:52
Hallo, eine mögliche Nachzahlung erhalten Sie nur vier Kalenderjahre rückwirkend, bezogen auf das Datum des Überprüfungsantrages, d.h. ein in 2009 gestellter Antrag ein Jahr weniger, als ein in 2008 gestellter Antrag. Es werden die Entgeltpunkte erhöht, die im Zeitraum bis zur Verlängerung erworbenen mit dem Zugangsfaktor zu diesem Zeitpunkt multipliziert werden, auch bei Erwerbsminderungsrenten nach altem Recht.
Tipp des Tages ( 2.Versuch )am 31.07.2009 | 10:30
Achtung Achtung, nachdem die anderen USER einschliesslich des Experten exakt den gleichen Hinweis gegeben haben, nun der 2.Versuch Um eine Antwort auf Ihre Fragen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Ich wiederhole.... Um eine Antwort auf Ihre Fragen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Und nun für sie sogar noch einmal international Please contact "Deutsche Rentenversicherung" for getting all the answers on your question. Just take your telephone and make a call!!
EM-Rentnerinam 31.07.2009 | 09:54
MEIN Tipp des Tages: Arroganz und Überheblichkeit ist hier fehl am Platz......Warum wird nicht vernünftig geantwortet???Nee,da kommen "oberschlaue"Sprüche. Schönes Wochenende
Wolfgangam 31.07.2009 | 11:15
Liebe EM Rentnerin, ich frage sie was an dem ( auch noch völlig richtigen ) Hinweis von Tipp des des Tages. auf ein klärendes Gespräch beim RV Träger, nun selbstherrlich und arrogant sein soll. Aber gut, diese Frage können wohl nur sie beantworten. Menschen gibts... unfassbar
Wolfgangam 31.07.2009 | 11:32
...und ich finds lustig. Tipp des Tages hat das ja nicht ohne Grund so geschrieben.Aber gut, das intellektuell nachvollziehen zu können, ist nicht jeden gegönnt. Kopf hoch und ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen :-)
EM-Rentnerinam 31.07.2009 | 11:43
Danke..... Dito....... :-D
EM-Rentnerinam 31.07.2009 | 11:20
Lieber Wolfgang, falsch zitiert:nicht selbstherrlich-überheblich find ich die Art. stimmt.Menschen gibt´s....Unfaßbar.......... Siehe "2.Versuch".Ich find´s unmöglich...........
Gastam 31.07.2009 | 12:35
Hinweis: die Erläuterungen zu den Umgangsformen gelten m.E. für alle User, einschl. für "Tipp des Tages"
Karina13am 31.07.2009 | 13:58
hallo , darf ich mich mal hier reinhängen in das Thema. Es etrifft ja nicht mich, sondern meinnen Mann.Er bezog seit 1992 eine BU-Rente auf Dauer. Im Januar 1997 wurde diese durch neu hinzugekommene Erkrankungen in eine volle, allerdings befristete EU-Rente umgewandelt. Er bekam, obwohl er neben der BU vollschichtig tätig war im ÖD nur das letzte Drittel der Rente dazu. Wir hatten gegen die Rentenhöhe Einspruch eingelegt, uns war aber das angeführte Urteil nicht bekannt. Mein Mann ist JG 1944 und bezieht seit Mai 2004 dei Altersrente für SB. Käme denn evtl diese Überprüfungsmöglichkeit für ihn in Frage? Denn er hat ja für die abgeführten Beiträge während seiner Voll- Beschäftigung keinen Rentenzuwachs erhalten, obwohl er Entgeltpunkte erworben hat. Für einen Hinweis vielenDank. MfG Karina13
EM-Rentnerinam 31.07.2009 | 16:51
Hallo Gast, ich danke Dir......
Schadeam 31.07.2009 | 18:15
Die RV Träger sind in der Sache vielleicht unterschiedlich schnell - ich kenne einen Träger der im Laufe dieser Woche seine Sachbearbeitung informiert hat, dass man diese Fälle nun beginnen kann abzuarbeiten. Da es aber auch noch die normale Arbeit gibt und bekanntermaßen Urlaubszeit ist, kann das ganze je nach Träger noch dauern. So gesehen weiß man in der Tat nur dann konkretes, wenn man seinen Träger kontaktiert, z.B. durch ein Telefonat am kommenden Montag (s. Tipp des Tages)
Rosannaam 01.08.2009 | 13:02
Ich muß @Schade vollkommen Recht geben. Wir haben bei unserer DRV die vergangene Woche den "Startschuß" für die Neuberechnungen bekommen. Leider gestaltet sich das ganze aus technischer Sicht ziemlich umfangreich und kompliziert. Die Neuberechnungen sind nicht ganz so wichtig wie das laufende Geschäft (Renten- und Reha-Verfahren). Jetzt zur Urlaubszeit ist eigentlich der ungünstigste Moment, diese Fälle abzuarbeiten. Deshalb, liebe Rentner, üben Sie sich in Geduld. Es wird jeder bedient. ;-))
TIpp des Tagesam 03.08.2009 | 08:06
Gelten die Umgangsformen auch für die EM Rentnerin???? "MEIN Tipp des Tages: Arroganz und Überheblichkeit ist hier fehl am Platz......" Nur mal so am Rande....
EM-Rentnerinam 03.08.2009 | 17:13
"Gelten die Umgangsformen auch für die EM Rentnerin????" Selbstverständlich gelten die Umgangsformen auch für mich und ich halte mich auch daran.DAS SOLLTEN SIE AUCH TUN.......... Nur mal so als Info........
TIpp des Tagesam 04.08.2009 | 09:09
Ah, da bin ich ja froh, das das auch für sie gilt. Es gibt ja Leute die über allem stehen, das merkt man sofort.und ich hätte schwören können... Aber gut...
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