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Experten-Antwort

Überprüfung/Akteneinsicht

von Michaela Schubert05.09.2016 | 11:35
1845 Ansichten
3 Antworten
Guten Morgen Bei mir steht eine Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente an.Würde gerne wissen,was in meiner Akte steht. Bekomme ich vor und nach der Entscheidung Akteneinsicht?Besteht auch die Möglichkeit,dass die DRV eine Kopie dem VDK zuschickt UND meinem Arzt? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2016 | 12:18

Hallo Michaela Schubert,

Akteneinsicht können Sie jederzeit nehmen, dafür reicht ein formloser Antrag. Die medizinischen Unterlagen können Sie zur Einsichtnahme auch an einen Arzt Ihres Vertrauens senden lassen. Dieser kann Ihnen dann den fachlichen Inhalt erklären.

Wenn der VdK bevollmächtigt ist, hat dieser ebenfalls die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen.

Nicht jeder Rentenversicherungsträger versendet aber Kopien an den VdK oder Ihren Arzt. Häufig wird die Akte im Original versendet, wenn nicht ausdrücklich Kopien angefordert werden. Die Kosten für die Anfertigung von Kopien können Ihnen zudem in Rechnung gestellt werden.

2 Antworten

Michael Schumannam 05.09.2016 | 11:44
Eine Akteneinsicht ist an sich kein Problem. TIPP: Wenn der VDK schon an Bord ist, sollte er es schriftlich beantragen. Ungewöhnlich ist es aber WÄHREND eines laufenden Verfahrens Einsicht in den MEDIZINISCHEN Teil zu bekommen.
=//=am 05.09.2016 | 12:19
Die DRV macht mit Sicherheit keine Kopien der gesamten Akte. Sie können aber Akteneinsicht nehmen, entweder in einer Dienststelle der DRV oder dem Bürgermeisteramt/Rathaus. Wenn der VdK bereits involviert ist, bekommt dieser auf Anforderung die Akten. Ob der VdK schon im "normalen" Überprüfungsverfahren tätig wird, sollten Sie vorher abklären. Wie bereits Michael Schumann erwähnte, ist aber auch mir nicht klar, wozu dies im Überprüfungsverfahren gut sein soll. Weshalb beantworten Sie nicht einfach das Überprüfungsschreiben der DRV nach bestem Wissen und Gewissen? Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte, teilen Sie dies unter Vorlage beweisdienlicher Unterlagen (ärztliche Berichte o.ä.) der DRV mit.
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