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Überprüfungsantrag

von Steve R.14.12.2007 | 09:48
1155 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag ! Ich hatte 2006 einen Überprüfungsantrag i.B. auf das Urteil des BGH gestellt Die Rentenstelle teilte mir damals mit, daß man sich melden würde, wenn weitere Urteile ergangen sein. Mittlerweile wurden mehrere Urteile gesprochen, aber die Rentenversicherung hat sich nicht gemeldet. Sollte man da jetzt mal nachhaken ? Vielen Dank !

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.12.2007 | 10:59

Soweit dies zutrifft ist damit konkret die BSGE des 4. Sentas vom 16.05.2006 gemeint.

Streitgegenständlich war indes der Fall einer 46 jährigen Rentnerin die eine EM Zeitrente vor 60 bezogen hat und insoweit (auch) gegen die darin enthaltenen Abschläge vorging. Dies wiederum bedeutet, dass u.a. die Thematik Rentenbeginn vor 60 und Rentenende nach dem 60. Lebensjahr davon nicht tangiert ist.

Zumal die Rentenversicherungsträger diesem Urteil nicht folgen, ist den Ausführungen von user Schwarzwälder zuzustimmen.

MfG

1 Antworten

Schwarzwälderam 14.12.2007 | 09:54
Ich nehme an das Sie sich auf das Urteil zu den Rentenkürzungen bei EM Renten beziehen. Hier wird nach wie vor auf weitere Urteile des BSG gewartet, Urteile niederer Instanzen sind unerheblich für die endgültige Entscheidung. Bei den RV Trägern gibt es diesbezügliche Wartefächer und man kommt automatisch auf Sie zu wenn es soweit ist. Sie haben ja den Eingang Ihres Überprüfungsantrages bestätigt.
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