Hallo Sabine,
wenn die Frist für die Einlegung des Widerspruchs abgelaufen ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Der Überprüfungsantrag wird nicht automatische abgelehnt, wenn Sie zwischenzeitlich einen Antrag auf Umwandlung in eine Altersrente stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung