Hallo Helemuth,
soweit es zu einer Überprüfung Ihres Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente kommt, ist auch nicht auszuschließen, dass es auch zu einer erneuten Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger kommt. Welchen Zeitraum ein solches Überprüfungsverfahren in Anspruch nimmt ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Insoweit kann ich zum zu erwartenden Zeitrahmen leider keine Aussage machen.