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Experten-Antwort

Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze

von Bernd Richter17.03.2011 | 13:50
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4 Antworten

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Ich habe die Hinzuverdienstgerenze wohl überschritten und soll ca. 523 zurückzahlen. In den Monaten Februar (415,78) und Dezember (498,66) habe ich durch notwendige Vertretungen von Kollegen die Grenze überschritten. Leider schlug der November mit dem Weihnachtsgeld auch mit 451,53 zu Buche. Somit habe ich im Jaht 2010 insgesamt 4.798,26 € hinzuverdient. Ich wusste nicht, dass das Weihnachtsgeld als 3. Monat gezählt wird. Ist das so oder kann ich mich gegen die Rückzahlung wehren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Richter,

auch das Weihnachtsgeld zählt zum sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt, mit dem die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden können – der Grund des Überschreitens spielt insoweit also keine Rolle.

Wurde die Hinzuverdienstgrenze also bereits zweimal zulässig überschritten, handelt es sich dann im Auszahlungsmonat des Weihnachtsgeldes um ein drittes und damit unzulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze, welches zur entsprechenden Minderung (ggf. auch Wegfall) des Rentenanspruchs führt. Insoweit sehe ich eigentlich keine Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Rückforderung Ihres Rentenversicherungsträgers zu wehren.

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3 Antworten

Clemensam 17.03.2011 | 14:29
Es stellt sich sogar die berechtigte Frage, ob Sie bei Ihrem Leistungsvermögen überhaupt noch Anspruch auf EM-Rente haben. Zur Klärung dieser Frage wäre ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger ratsam. Die Rufnummer finden Sie u.a. in Ihrem Rentenbescheid !
...am 17.03.2011 | 15:28
Wenn Sie 3 Monate mehr als die Hinzuverdienstgrenze von 400,- € verdient haben, war das 1 mal zu viel. Warum Sie überschreiten (ob Vertretung oder Weihnachtsgeld) ist egal. Das bloße Überschreiten ist entscheidend. Auch der Jahresverdienst ist völlig irrelevant, entscheidend ist der kalendermonatliche Hinzuverdienst. Vorgehen können Sie dagegen mit einem Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid. Wenn aber bei der Meldung durch Ihren Arbeitgeberund bei der Berechnung der DRV alles richtig gelaufen ist, werden Sie keine Aussicht auf Erfolg haben sondern nur Arbeit und Kosten verursachen. Den Bescheid und die Berechnung können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV noch mal erläutern. @ Clemens: Wo steht das Hr. Richter EM-Rente bezieht? Auch bei vorzeitigen Altersrenten gelten Hinzuverdienstgrenzen. Erst denken, dann pöbeln.
ProblemeClemensam 21.03.2011 | 23:33
@ Clemens: Wo steht das Hr. Richter EM-Rente bezieht? Auch bei vorzeitigen Altersrenten gelten Hinzuverdienstgrenzen. Erst denken, dann pöbeln. Das kennt er gar nicht, schreibt öfters so einen Mist ohne vorher zu überlegen!!!!! Er hat diese Komepetenz wohl nie gelernt!
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