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Experten-Antwort

Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze/Krankenversicherung

von Birgit10.09.2017 | 13:54
431 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze der Teil-EMR. Hier die Ausgangslage: -Teil-EMR unbefristet seit 2013, Halbtagsjob (50%) -Arbeitsverhältnis endet zum 30.09. (betriebsbedingte Kündigung) -zur Zeit AU (zunächst bis 30.09.) -Auszahlung Urlaubsabgeltung laut Kündigung im September für 25 Urlaubstage, die nicht in Anspruch genommen werden konnten Sofern die AU nicht verlängert wird, bin ich ab 01.10. arbeitslos (bei Agentur für Arbeit bereits gemeldet). Dort ruht der Anspruch auf ALG1 für die 25 Werktage Urlaubsabgeltung. In dieser Zeit bin ich nicht sozialversichert. Das Urlaubsentgelt ist höher als meine Hinzuverdienstgrenze der Teil-EMR, überschreitet aber nicht das doppelte der Hinzuverdienstgrenze (HVG). Zweimal pro Jahr darf diese HVG um das doppelte überschritten werden. Nun meine Fragen: - Bin ich dann in dieser Zeit über die Krankenversicherung der Teil-EMR krankenversichert, obwohl ich die HVG einmalig überschreite? - Muss ich in dieser Zeit selbst Rentenversicherungsbeiträge bezahlen(und wenn ja, wie ist das möglich?) - Muss ich in dieser Zeit selbst Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen (und wenn ja, wie kann ich das machen?) Die letzte Frage gehört sicherlich nicht in dieses Forum, aber vielleicht hat jemand bereits Erfahrung gesammelt. Herzlichen Dank, Birgit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit,

wir nehmen Bezug auf die Antwort von senf-dazu und empfehlen eine Überprüfung der Hinzuverdienstgrenze bei der Teilerwerbsminderungsrente durch Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 11.09.2017 | 09:38
Hallo Birgit! Seit Juli wird nicht mehr monatlich, sondern jährlich betrachtet. Möglicherweise sieht die Sache dann ganz anders aus. Lassen Sie das mal prüfen!
Fortitude oneam 11.09.2017 | 10:20
Hallo Birgit, Sie erhalten eine unbefristete EMR, demnach zahlen Sie KV Beiträge und sind kranken versichert. Wieso sollte das ALG1 ruhen? Ihre 25 Tage Urlaub werden ganz normal mit dem letzten Gehalt ausbezahlt. Prüfen Sie es erneut ob das so richtig ist, ich meine nicht. Wenn Sie das mit den ALG1 geklärt haben, erübrigt sich alle weiteren Fragen. Fazit: Sie erhalten eine unbefristete teilweise EMR, KV besteht und haben Anspruch auf anteiliges ALG1. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
Birgitam 11.09.2017 | 12:02
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Vielen herzlichen Dank für die Informationen. PS: Das mit der Ruhezeit beim ALG 1 stimmt tatsächlich: "Konnte ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch offene Urlaubstage nicht mehr nehmen, ist dieser durch den Arbeitgeber abzugelten. Dies hat allerdings zur Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 II SGB III für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs ruht. Dabei beginnt der Ruhenszeitraum mit dem ersten Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt."
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