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Experten-Antwort

Überschreitung der Zuverdienstgrenze teilweise Erwerbsminderung

von Josi12.09.2016 | 18:56
1054 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente seit Anfang 2016 und arbeite seitdem in einem Teilzeitjob mit 23h/wö. unter Beachtung meiner individuellen persönlichen Hinzuverdienstgrenze. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich einmalig Einkünfte erzielt habe, die meine Hinzuverdienstgrenze zum ersten Mal, aber nicht mehr wie das doppelte überschreiten. Soweit mir bekannt ist, kann man seine persönliche Hinzuverdienstgrenze zweimal um das doppelte überschreiten. Nun hat mir heute die zuständige Sachbearbeitung erklärt, dass ich damit völlig falsch liege, auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente dürfen nur 450 Euro x zwei, also 900 Euro zweimal überschritten werden. D.h. mir wird jetzt für den entsprechenden Monat die Rente entzogen. Vielleicht kann mir jemand erklären, wer recht hat? Gruß Josi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2016 | 09:47

Hallo Josi,

in Ihrem Rentenbescheid finden Sie den Hinweis, dass die "maßgebende" Hinzuverdienstgrenze zweimal im Laufe eines jeden Kalenderjahres um einen Betrag bis zur Höhe der für einen Monat geltenden Hinzuverdienstgrenze überschritten werden darf. Maßgebend ist in Ihrem Fall die für Sie errechnete Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die deutlich über 450 Euro liegt.

2 Antworten

W*lfgangam 12.09.2016 | 19:09
Josi schrieb

Hallo,

und danke für die "Beruhigung", dass ich richtig liege. Leider war es aber die Sachbearbeitung der DRV, die mir diese Auskunft erteilt hat, der entsprechende Bescheid ist wohl schon raus.

Gruss Josi

Hallo Josi, was natürlich völliger Blödsinn ist. JEDE Hinzuverdienstgrenze, die individuell die 450 EUR überschreitet - bei einer Teil-EM-Rente natürlich wesentlich mehr - kann 2x im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Geben Sie ihrer Sachbearbeitung mal den Tipp, dieses Merkblatt zu lesen (Seite 6) ;-) War ja wohl hoffentlich keine DRV-Sachbearbeitung ... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
Josiam 12.09.2016 | 19:32
Hallo, und danke für die "Beruhigung", dass ich richtig liege. Leider war es aber die Sachbearbeitung der DRV, die mir diese Auskunft erteilt hat, der entsprechende Bescheid ist wohl schon raus. Gruss Josi
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